Innovation

Richtlinie für Patent- und Normenförderung aktualisiert

Die Richtlinie "Wipano - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" ist überarbeitet worden und die neue Richtlinie im Bundesanzeiger vom 17. Januar 2020 veröffentlicht worden.
Die Förderzuschnitte und -modalitäten der Patent- und Normenförderung wurden leicht angepasst. Kleine und mittelgroße Unternehmen können ab sofort wieder Anträge stellen. Für die Administration und Betreuung des Programms setzt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) das Forschungszentrum Jülich GmbH als Projektträger ein (Projektträger Jülich, Postfach 610247, 10923 Berlin). Es ist eine laufende Antragstellung bis zum 30. Juni 2023 möglich. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das Formular-System „easy-Online“ ( https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen.
Wipano soll zum einen dazu beitragen, konkrete „Fahrpläne“ für Anmeldung und Verwertung von Patenten und Gebrauchsmustern zu erstellen. Die Förderung in diesem Bereich ist nun in sechs sogenannte Leistungspakete (LP) unterteilt. Sie beziehen sich beispielsweise auf die „Prüfungen hinsichtlich der Neuheit“, Kosten-Nutzen- Analyse oder Begleitung der Schutzrechtsanmeldung mit beauftragten Patentanwalt sowie Durchführung von ersten Verwertungs- und Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen oder Prototypen-Bau. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) jetzt in Form einer Festbetragsfinanzierung zwischen 300 Euro und 1.600 Euro sowie einer anteiligen Förderung bei Verwertungsaktivitäten von 35 % bzw. maximal 10.000 Euro bis maximal zehn Jahre nach der Schutzrechtsanmeldung unterteilt. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassungen und Betriebsstätten in Deutschland, die die Kriterien der gültigen KMU-Definition gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 erfüllen sowie Angehörige der Freien Berufe, die ausschließlich im Hauptgewerbe betrieben werden. Antragsteller dürfen in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet sowie keine weitere Förderung erhalten haben.
Zum anderen sollen Unternehmen mit Wipano stärker dabei unterstützt werden, sich in Normungs- und Standardisierungsgremien aktiv zu beteiligen und ein strategisches Verständnis zu entwickeln. Das neue Programm sieht daher anteilige Zuschüssen von maximal bis zu 20.000 Euro u.a. für Reisekosten, normungsrelevante Beratungen oder Normenrecherchen vor. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit maximal 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 100 Millionen Euro sowie Betriebsstätten in Deutschland. Zusätzlich gibt es Projektförderung für Kooperationsprojekte mit mindestens einer Hochschule oder öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtung, um neueste Erkenntnisse im gesamtwirtschaftlichen Interesse in Normen und Standards zu überführen oder Projektergebnisse durch die Entwicklung von Prüfnormen, einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Klassifizierungen sowie Referenzarchitekturen – auch im digitalen Kontext – aufzubereiten. Die Zuwendungshöhe je Verbundpartner eines Projekts ist auf 200 000 Euro beschränkt. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.
Stand: 05.01.2023