Bestellung einer/-s betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Die Anwendbarkeit der DS-GVO seit 25. Mai 2018 bringt eine europaweite Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit sich. Diese:r ist zwingend zu bestellen, wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen in Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund Art, Umfang und/oder Zweck eine umfangreiche regelmäßige und systematische Beobachtung personenbezogener Daten erforderlich machen.