Datenschutzmanagement
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verlangt von den Unternehmen die Erfüllung der Rechenschaftspflicht. Damit ist die verantwortliche Stelle, also das Unternehmen oder die Institution, verantwortlich für den Datenschutz und seine Beachtung. Dazu ist ein Datenschutzmanagement notwendig – natürlich abhängig von der Größe des Unternehmens, der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, und der Menge und der Qualität der Daten.