Recht und Steuern

Haftung für Links im Internet

Das Setzen von Links von der eigenen Website auf andere Internet-Seiten ist inzwischen eine viel genutzte Möglichkeit, dem Besucher auf der eigenen Homepage einen weiteren Service zu bieten. Diese Links auf fremde Internet-Seiten können aber unter Umständen bei Ihnen eine Haftung auslösen, falls Sie auf Seiten mit rechtswidrigem Inhalt verweisen. Wir möchten Ihnen mit diesem Merkblatt Informationen zu diesem Thema bieten, unsere Ausführungen erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Einen gute Hilfestellung für das Thema bietet der Leitfaden "Rechtssichere Internetseiten und Onlineshops" des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Saarbrücken.
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die die Haftung für Hyperlinks regeln. Der BGH hat jedoch bereits mit seiner “Hyperlink-Entscheidung” aus dem Jahr 2015 (I ZR 74/14) deutlich gemacht, dass Websitenbetreiber für fremde Inhalte haften können, wenn sie hierauf verlinken und das verlinkte Angebot Rechtsverletzungen enthält.
Für eine Haftung kommt es nach den Kriterien des BGH darauf an, ob Sie von den rechtswidrigen Inhalten Kenntnis hatten und ob Sie sich den Inhalt zu eigen machen! Kennzeichnen Sie einen externen Link deshalb als solchen und betten Sie ihn nicht „als Ihr Angebot“ in Ihre Website ein. Erscheint zum Beispiel bei einem Klick auf den Link nicht die fremde Website, sondern wird der Text auf Ihrer eigenen Seite „eingebettet“, könnte das für ein „zu eigen machen“ sprechen und die Haftung für rechtswidrige Inhalte auslösen. Vorsichtshalber sollten Sie auf Ihren Websites ausdrücklich erklären, dass Sie sich den Inhalt der verwiesenen Websites nicht zu eigen machen. Dieser Hinweis muss glaubhaft sein. Wenn erkennbar ist, dass Sie bewusst auf eine "kritische Seite" verweisen und den Inhalt akzeptieren, dürfte eine Haftung gegeben sein. Gleiches gilt, wenn Sie positive Kenntnis von dem rechtswidrigen Inhalt einer Website haben und den Link trotzdem setzen oder nicht entfernen.
Wird der Inhalt der verlinkten Seite nach der Verlinkung verändert und enthält nunmehr einen rechtswidrigen Inhalt, kann die Sache problematisch werden. Eine starke Meinung geht davon aus, dass bis zur Kenntnis dieser Veränderung keine Haftung für die neuen, rechtswidrigen Inhalte besteht. Hiernach müssten Sie beim Entdecken des rechtswidrigen Inhalts nur unverzüglich den Link entfernen, um eine Haftung auszuschließen. Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil aber entschieden, dass derjenige, der einen Link setzt, eine Überwachungspflicht hat, den Inhalt der Links also regelmäßig prüfen muss. Eine regelmäßige Überprüfung der Links ist deshalb aber in machbaren Zeitabständen sinnvoll.