Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung
Impressumspflicht
1. Notwendigkeit eines Impressums - Überblick
Nach dem Digital Service Act DSA (hier § 5 DigiG) sind folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
- Allgemeine Pflichtangaben
- Zusatzangaben für Kapitalgesellschaften (in besonderen Fällen)
- Berufsspezifische Informationen bei zulassungspflichtigen Berufen
Allgemeine Pflichtangaben
- Name des Unternehmens
- Name der verantwortlichen Person(en)
- Anschrift der Niederlassung (Haus-Adresse, nicht nur Postfach)
- Rechtsform, Registernummer und Registergericht: bei juristischen Personen und e.K.
- Kontaktdaten zur schnellen unmittelbaren Erreichbarkeit - am besten: Telefonnummer und Emailadresse.
- Bei zulassungspflichtigem Gewerbe Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde mit Anschrift - Beispiele für zulassungspflichtige Gewerbe:
- Immobilienmakler nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO,
- Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler etc. nach §§ 34 d, e, f GewO
- Neu: Wohnimmobilienverwalter nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO
- Weitere Beispiele für zulassungspflichtige Gewerbe finden Sie in unserem "Pflichtangaben im Internet-Impressum" auf Seite 5.
(Hinweis: Beachten Sie ergänzend auch unten 3. Berufsspezifische Informationen) - Wirtschafts-Identifikationsummer, vgl. § 5 Abs.1 Nr. 6 DDG
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes): nur sofern eine solche auf Antrag erteilt worden ist (nicht: Steuernummer)
Dienstleistungserbringer sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr.2 DL-InfoV verpflichtet eine Telefonnummer anzugeben.
Zusatzangaben für Kapitalgesellschaften (in besonderen Fällen)
- bei juristischen Personen zusätzlich, falls Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden: Angabe des Stamm- oder Grundkapitals sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen)
- Bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden: die Angabe hierüber.
Berufsspezifische Informationen bei zulassungspflichtigen Berufen
Darunter fallen grundsätzlich alle Berufe, deren Zulassung eine Form der Sachkundeprüfung voraussetzt (zum Beispiel Versicherungsvermmittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Honorarfinanzanlagenberater, Immobiliendarlehensvermittler, Ärzte, Steuerberater, ...).
- die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört mit Anschrift
- die gesetzliche Berufsbezeichnung
- der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind (Webseite)
Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften (zum Beispiel berufsständische Regelungen) bestehen neben diesen Pflichtangaben fort.
2. Was passiert, wenn das Impressum fehlt?
Wenn vorsätzlich oder fahrlässig eine Information nicht, nicht richtig oder unvollständig verfügbar gehalten wird, liegt nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG eine Ordnungswidrigkeit vor und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Häufiger ist jedoch eine Abmahnung des Werbenden. In solchen Fällen können die Folgen insbesondere Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz sein.
Achtung: Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden! Die nachfolgenden Ausführungen können lediglich Strategien für einen abmahnsicheren Auftritt bieten, nicht jedoch absoluten Schutz gewähren
3. EU-Plattform zur Streitbeilegung wird abgeschafft
Seit 2016 gibt es die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Ziel war es, Händlern und Verbrauchern eine Möglichkeit zur Klärung von Streitigkeiten zu bieten. Da die Plattform zu wenig Resonanz gefunden hat, wird sie zum 20. Juli 2025 abgeschaltet. Verbraucher können noch bis 20. März 2025 Beschwerden über die Plattform einreichen. Ab dem 20. Juli entfällt damit auch die Informationspflicht für Online-Händler. Gesetzlich geregelt ist das in der Verordnung - EU - 2024/3228 - EN - EUR-Lex.
Der Hinweis auf die Plattform auf der Website der Online-Händler muss in mehreren Schritten angepasst werden:
- Bis zum 20. März gibt es keinen Änderungsbedarf bei der Verlinkung zur OS-Plattform in den AGB oder im Impressum der Website.
- Ab dem 20. März muss der Hinweis auf die OS-Plattform erhalten bleiben, allerdings darf nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass VerbraucherInnen dort Beschwerden einreichen können.
- Ab dem 20. Juli muss jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform entfernt werden.
Mit Aufhebung der ODR-Verordnung entfällt am 20. Juli 2025 nur die bisherige Pflicht für Online-Unternehmer und Online-Marktplätze, auf ihrer Webseite einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen (Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013, die mit Wirkung zum 20. Juli 2025 aufgehoben wird). Die sonstigen Informationspflichten für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Verbraucherstreitbeilegung bleiben davon unberührt, d.h. sie bestehen weiterhin.
Nach Einstellung der OS-Plattform wird die EU-Kommission ein neues digitales Informationstool bereitstellen. Dieses neue Informationstool befindet sich noch im Aufbau und ist bereits über die bisherige Webseite der OS-Plattform zu erreichen. Auf der Website sind darüber hinaus andere Instrumente der grenzüberschreitenden Streitbeilegung zu finden.
4. Bestehen weitere Informationspflichten?
Zusätzlich zu den im DDG genannten Pflichtangaben behalten weitergehende Informationspflichten nach anderen Gesetzen ihre Gültigkeit. In Betracht kommen beispielsweise:
- Vorschriften des Fernabsatzrechts (§ 321d Bürgerliches Gesetzbuch) und des elektronischen Geschäftsverkehrs (§ 312i Bürgerliches Gesetzbuch)
- Preisangabenverordnung (PAngV)
- Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG)
- handelsrechtliche Vorschriften
- Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
5. Beispiele für Impressumsinhalte nach Rechtsform
Impressumspflicht für Kleingewerbetreibende
…………. (Vor- und Familienname)
…………. (evtl. zusätzlich Fantasiebezeichnung)
…………. ( Straße, Hausnummer)
…………. ( Postleitzahl, Stadt)
…………. ( Telefonnummer)
…………. (Telefax)
…………. ( E-Mail)
zuständige Aufsichtsbehörde: …………. (soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf)
(sofern vorhanden): USt- IDNr. ………….
Impressumspflicht für den eingetragenen Kaufmann
…………. (Firmierung mit Rechtsformzusatz e.K.)
Inhaber: …………. (Angabe des Vor- und Familiennamens)
…………. ( Straße, Hausnummer)
…………. ( Postleitzahl, Stadt)
…………. ( Telefonnummer)
…………. (Telefax)
…………. ( E-Mail)
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRA …………. (Angabe der Nummer), zuständige Aufsichtsbehörde: …………. (soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf)
Impressumspflicht für eine GmbH
…………. (Firmierung mit Rechtsformzusatz GmbH)
…………. (Straße, Hausnummer des Geschäftssitzes)
…………. (Postleitzahl, Stadt)
…………. (Telefonnummer)
…………. (Telefax)
…………. ( E-Mail)
vertreten durch die Geschäftsführer: …………. (Vor- und Familiennamen)
Registergericht der GmbH: Amtsgericht Hamburg
Registernummer der GmbH: HRB …………. (Angabe der Nummer)
USt- IDNr.: …………. (Angabe der Nummer)
Impressumspflicht für eine GmbH & Co.KG
…………. (Firmierung mit Rechtsformzusatz GmbH & Co.KG )
…………. (Straße, Hausnummer des Geschäftssitzes)
…………. (Postleitzahl, Stadt)
…………. (Telefonnummer)
…………. (Telefax)
…………. (E-Mail)
vertreten durch die geschäftsführende und persönlich haftende Gesellschafterin: …………. (Angabe der Firmierung und Rechtsformzusatz GmbH, Amtsgericht …………., Handelsregisternummer (HRB), diese vertreten durch die Geschäftsführer: …………. (Vor- und Familienname)
Registergericht der KG: Amtsgericht ………….(Ort)
Registernummer der KG: HRA …………. (Angabe der Nummer)
USt- IDNr.: …………. (Angabe der Nummer)
Hinweis: Diese Informationen sollen Ihnen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.