Praxistipps für Unternehmen

Freier Datenabruf im Handelsregister

Seit August 2022 ist es aufgrund der Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie möglich, ohne Nutzerregistrierung und Kosten Einsicht in die jeweiligen Handelsregister zu nehmen. Von dem Einsichtsrecht umfasst werden aktuell alle hinterlegten Eintragungen und Dokumente/Urkunden der Unternehmen.
In der Vergangenheit unterlag das Einsichtsrecht gewissen Reglementierungen, so dass Unterlagen nicht ungefiltert an die Öffentlichkeit gelangen konnten. Dieser Zwischenschritt ist leider entfallen, so dass über das Online-Register nunmehr die Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang erlangt. Dies hat zur Folge, dass auch Dokumente einsehbar sind, die teilweise nicht notwendige sensible personenbezogene Daten enthalten.  Hierunter können Privatadressen, Bankverbindungen, Unterschriften oder sogar Ausweiskopien fallen.

Tätigkeit der IHK-Organisation

Die Industrie und Handelskammern haben zu dieser Problematik eine Stellungnahme erarbeitet und auch die Handelskammer Hamburg hat bereits ihren Einfluss in der Politik geltend gemacht, um auf diese datenschutzrechtlichen Aspekte hinzuweisen.
Die Bundesregierung hat insoweit reagiert, dass zukünftig nur noch Dokumente in das digitale Handelsregister aufgenommen werden sollen, wenn dies aufgrund besonderer gesetzlicher Regeln vorgeschrieben ist. Die bisher bereits enthaltenen Dokumente sind jedoch weiterhin frei abrufbar.

Praxistipp für Unternehmer

Die betroffenen Unternehmen haben die Option einen Dokumentenaustausch vorzunehmen. Sind in einem ursprünglich bereits eingereichten Dokument Angaben enthalten, die nicht zwingend in einen Registerordner gehören und damit nicht der Öffentlichkeit unbeschränkt zugänglich sein sollten, so können diese Dokumente auf Antrag ausgetauscht werden. Das alte Dokument wird in diesem Fall für die Öffentlichkeit gesperrt.
Die Anträge sind über das jeweilige Registergericht zu stellen. Für Mitgliedsunternehmen der Handelskammer Hamburg ist das in der Regel das Handelsregister Hamburg. Einen Notar benötigen Sie hierfür nicht.