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Im Service-Center unserer Handelskammer sowie in der Gemeinsamen Geschäftsstelle Norderstedt unserer Handelskammer und der IHK zu Lübeck stellen wir Ursprungszeugnisse, Carnets A.T.A. und sonstige Bescheinigungen für den Außenhandel aus.
Das Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Verwendung von Berufsausrüstung, Warenmustern und Messegut im Ausland erleichtert. Carnets ATA werden in Deutschland von den IHKs ausgestellt.
Sie benötigen ein Ursprungszeugnis? Hier erfahren Sie, was ein Ursprungszeugnis ist, welches Voraussetzungen es gibt, was bei der Beantragung zu beachten ist und wie Sie die Vordrucke und Formulare richtig ausfüllen.
Ursprungszeugnisse und andere Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr können online bei unserer Handelskammer beantragt werden. Das trägt nicht nur zur Pandemie-Prävention bei, sondern spart auch Zeit und Geld. Die Verwendung einer qualifizierten Signatur ist nicht mehr erforderlich.
Die (Langzeit-) Erklärung-IHK ist ein von der IHK-Organisation entwickelter Nachweis für den nichtpräferenziellen Ursprung von Waren
Am 30. November 2021 sind Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 in Bezug auf bestimmte Vorschriften über den Ursprung von Waren in Kraft getreten.
Sie benötigen Handelsrechnungen, Packlisten oder Inspektionszertifikate? Neben Ursprungszeugnissen stellen wir Ihnen auch sonstige Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr aus. Wir informieren Sie zudem über die Zuständigkeiten weiterer Behörden zur Ausstellung von Exportzertifikaten.
Hier finden Sie unsere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit dem außenwirtschaftlichen Bescheinigungswesen: Ursprungszeugnisse, sonstige Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr, Carnets A.T.A.