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Änderungen bei Ursprungszeugnis- und Carnetvordrucken

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) wird am 1. Januar 2023 durch Gesetz per Rechtsformwechsel zur “Deutschen Industrie- und Handelskammer” (§ 13c Abs. 1 und 2 IHK-Gesetz), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Vordrucken für Ursprungszeugnisse und Carnets ATA:
  • Bereits erworbene Vordrucke können aufgebraucht werden.
  • Bei den Carnet-Vordrucken wird unsere Handelskammer ab dem 1. Januar 2023 “tag” und “e.V.” auf der Rückseite der Vordrucke wegstreichen und die Änderung siegeln. 
  • Bei den Ursprungszeugnis-Vordrucken können alte und neue Formularsätze gemischt werden, da sich nur die Genehmigungszeile am Fuß der Formulare ändert.
  • Die Formularverlage sind über diese Änderung informiert und werden sie ab dem 1. Januar 2023 umsetzen.