Carnet ATA-Verfahren
Das Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Verwendung von zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern in solchen Drittländern erleichtert, die dem Carnet-Verfahren angeschlossen sind.
Dem Carnet ATA-Verfahren sind inzwischen fast 80 europäische und außereuropäische Staaten beigetreten. Die angeschlossenen Länder sind auf dem grünen Deckblatt des Carnet ATA-Vordrucks aufgeführt. Auch in unserem Exportnachschlagewerk "K und M" - Konsulats- und Mustervorschriften finden Sie in der Rubrik "S) Carnet ATA" eine Übersicht über die Staaten, die dem Carnet-Verfahren beigetreten sind. Nicht alle dem Carnet-Verfahren angeschlossenen Länder erkennen Carnets für alle Verwendungszwecke (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut, Warenmuster) an. In zahlreichen Ländern sind besondere Vorschriften zu beachten. Manche Länder erkennen Carnets auch für weitere Verwendungszwecke (zum Beispiel Sportwettkämpfe und wissenschaftliche Geräte) an.
Zahlreiche Länder haben besondere Vorschriften, daher raten wir Ihnen vor der Beantragung eines Carnets Rücksprache mit unserer Carnet-Ausgabestelle zu halten.
Aktuelle Hinweise
Neues ICC WCF-Logo auf den Carnet-Formularen: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle weltweit ausgestellten Carnets das neue ICC WCF-Logo aufweisen. Carnets mit dem alten ICC WCF-Logo konnten bis zum 31. Dezember 2024 verwendet werden. Die Verlage sowie die Generalzolldirektion wurden informiert. Für die elektronische Beantragung über wurde das neue Logo bereits geändert.
Neues ICC WCF-Logo
Auf dem Deckblatt |
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Auf dem Schlussblatt |
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Neuerungen
Belarus | Seit dem 3. März 2022 werden keine Carnets A.T.A. für Reisen nach Belarus ausgestellt. Carnet-Inhabern wird dringend empfohlen, bereits im Umlauf befindliche Carnets nicht mehr für Reisen nach Belarus zu verwenden. |
Brasilien | Seit dem 1. Januar 2022 ist es nicht mehr möglich, vorübergehende Einfuhren mit einem Carnet A.T.A. abzuwickeln. |
Peru | Seit dem 30. April 2024 können Carnets A.T.A. für Peru ausgestellt werden. Der Anwendungsbereich umfasst Waren, die bei Ausstellungen, Messen oder als Berufsausrüstung verwendet werden sollen. |
Philippinen | Ab dem 15. Juli 2024 können Carnets A.T.A. für die Philippinen ausgestellt werden. Der Anwendungsbereich umfasst u.a. Waren, die bei Ausstellungen, Messen, als Berufsausrüstung oder als Warenmuster verwendet werden sollen. |
Russland | Seit dem 3. März 2022 werden keine Carnets A.T.A. für Reisen nach Russland ausgestellt. Carnet-Inhabern wird dringend empfohlen, bereits im Umlauf befindliche Carnets nicht mehr für Reisen nach Russland zu verwenden. |
Saudi-Arabien | Seit dem 1. Juni 2024 können Carnets A.T.A. für Saudi-Arabien ausgestellt werden. Der Anwendungsbereich umfasst u.a. Waren, die bei Ausstellungen, Messen, als Berufsausrüstung oder als Warenmuster verwendet werden sollen. |
Ukraine | Bitte kontaktieren Sie unsere Handelskammer per Mail |
Vietnam | Seit dem 1. Mai 2022 können Carnets A.T.A. für Vietnam ausgestellt werden. Der Anwendungsbereich umfasst Waren, die bei Ausstellungen, Messen, Tagungen oder ähnlichen Veranstaltungen verwendet werden. |
Carnets ATA können nur für Unionswaren - also Waren, die sich im freien Verkehr der EU befinden - ausgestellt werden. Für z.B. Nicht-Unionswaren, verderbliche Güter, Verbrauchsgüter, Waren aus Leih-, Miet- und/oder Leasing-Verträgen sowie Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (zum Beispiel Veredelung, Reparatur) ist das Carnet-Verfahren nicht anwendbar. Nähere Auskünfte erteilt unsere Carnet-Ausgabestelle.
Selbstcheck
Erklärfilm
Wozu man das Carnet braucht und wie man es bekommt, zeigt folgender Erklärfilm:
Vorteile
- Sie können die zollrechtlichen Formalitäten bei der vorübergehenden Verwendung in allen Carnet-Anwender-Staaten durch die Vorlage des von der Handelskammer Hamburg ausgestellten und international standardisierten Carnet ATA-Formulars erledigen. In den Staaten, die dem Carnet-Verfahren nicht angeschlossen sind, müssten Sie Ihre Waren nach den nationalen Zollvorschriften zur vorübergehenden Zollgutverwendung anmelden.
- Es entfällt die Zahlung von Zöllen und anderen Einfuhrabgaben in den Ländern, in denen die Waren vorübergehend verwendet werden. Auch die üblicherweise im Rahmen der vorübergehenden Zollgutverwendung erforderliche Sicherheitsleistung für Einfuhrabgaben entfällt. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK, Berlin), in deren Namen unsere Handelskammer Carnets ATA ausstellt, gegenüber der ausländischen Zollverwaltung selbstschuldnerisch für Ihre Einfuhrabgaben bürgt.
- Die Gültigkeit eines Carnet ATA beträgt grundsätzlich ein Jahr. Sie können daher ein von unserer Handelskammer ausgestelltes Carnet für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres verwenden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die betreffenden Waren generell bis zum Ablauf des Carnets im Zielland vorübergehend verwendet werden dürfen. Hier ist die jeweils vom Zoll im Zielland festgesetzte Wiederausfuhrfrist unbedingt einzuhalten. In vielen Ländern kann vor Ablauf der Wiederausfuhrfrist eine Verlängerung beim jeweiligen Zollamt beantragt werden.
Beantragung
Carnet ATA/CPD online beantragen (eCarnet) - neues Standardverfahren seit 1. Februar 2024.
Die Ausstellung von Carnets ATA und CPD erfolgt durch die Carnet-Stelle im Haupthaus der Handelskammer Hamburg sowie in der gemeinsamen Geschäftsstelle Norderstedt der IHK zu Lübeck und der Handelskammer Hamburg. Nähere Informationen zur Registrierung sowie zu den Vorteilen der neuen online Beantragung von Carnet ATA und CPD erhalten Sie in unserem Merkblatt „Carnet ATA/CPD online beantragen (eCarnet)“.
Handelskammer Hamburg
Telefon: 040 36 138-138
E-Mail: carnets@hk24.de
E-Mail: carnets@hk24.de
Öffnungszeiten
Die Abholung und Rückgabe von Carnets ATA/CPD kann montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr erfolgen. Ab 12 Uhr ist unsere Carnet-Ausgabestelle für den Kundenverkehr geschlossen. Die Bearbeitung von Anfragen und Anträgen erfolgt von uns weiterhin montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr. Zu den vorgenannten Zeiten sind wir auch weiterhin telefonisch für Sie erreichbar.
Die Abholung und Rückgabe von Carnets ATA/CPD kann montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr erfolgen. Ab 12 Uhr ist unsere Carnet-Ausgabestelle für den Kundenverkehr geschlossen. Die Bearbeitung von Anfragen und Anträgen erfolgt von uns weiterhin montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr. Zu den vorgenannten Zeiten sind wir auch weiterhin telefonisch für Sie erreichbar.
Gemeinsame Geschäftsstelle Norderstedt der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck und der Handelskammer Hamburg
Heidbergstraße 100, 3. OG
22846 Norderstedt
Telefon: 040 36138-6000
Telefax: 040 36138-6009
22846 Norderstedt
Telefon: 040 36138-6000
Telefax: 040 36138-6009
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Frreitag: 8 bis 14 Uhr
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Frreitag: 8 bis 14 Uhr
Ihre Ansprechpartnerin für Unternehmen aus Hamburg:
Ulrike Delin
Telefon: 040 36138-6002
E-Mail: Norderstedt@hk24.de
Ulrike Delin
Telefon: 040 36138-6002
E-Mail: Norderstedt@hk24.de
Tipp: Die "Carnet ATA-Benutzerhinweise” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1184 KB) enthalten ein Muster einer Warenliste sowie wichtige Hinweise, die Ihnen bei der Beantragung und Verwendung des Carnets helfen.
Kosten
Die Bezahlung erfolgt gegen einen Gebührenbescheid (für die Ausstellungsgebühr/en) und eine Rechnung (für das Versicherungs- und das ICC-Entgelt sowie für für die Formularkosten bei elektronischer Beantragung), die mit dem Carnet ausgehändigt werden.
Tipp: Sie sind an der Teilnahme am Verfahren der eRechnung interessiert? Nähere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.ihk.de/hamburg/ueber-uns/formular-e-rechnung-4611340
Die Kosten für ein Carnet setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Ausstellungsgebühren
Die Handelskammer stellt Carnets ATA für kammerzugehörige Unternehmen sowie für sonstige natürliche und juristische Personen mit Hauptwohnsitz beziehungsweise Standort in Hamburg aus. Für die Ausstellung eines Carnets ATA erhebt unsere Handelskammer eine Gebühr. Diese beträgt für Mitgliedsunternehmen 65,00 Euro und für nicht kammerzugehörige Unternehmen, Behörden, Körperschaften und natürliche Personen 105,00 Euro.
Wichtig! Für Carnets, die nicht ordnungsgemäß erledigt zurückgegeben werden, kann die Handelskammer eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20,00 Euro für kammerzugehörige und in Höhe von 30,00 Euro für sonstige Carnetinhaber erheben. Hintergrund dieser zusätzlichen Gebühr ist der vergleichsweise hohe Verwaltungsaufwand, der unserer Handelskammer in diesen Fällen entsteht.Als nicht ordnungsgemäß erledigt gelten Carnets insbesondere in folgenden Fällen:
- Das Carnet ist verloren gegangen und kann deshalb nicht vom Carnetinhaber zurückgegeben werden;
- Das Carnet wird nicht spätestens 10 Tage nach Ablauf der Gültigkeit zurückgegeben;
- Das Carnet wird nicht vollständig, das heißt mit allein Aus-, Ein-, Wiederausfuhr-, Wiedereinfuhr und Transitabschnitten, zurückgegeben;
- Einer Einfuhrbescheinigung (auf dem Einfuhrblatt) steht keine entsprechende fristgerechte Wiederausfuhrbescheinigung (auf dem Wiederausfuhrblatt) der Zollverwaltung desselben Einfuhrlandes gegenüber;
- Beim Zollgutversand steht nicht jeder Transiteröffnung (auf einem Transitblatt) eine Erledigungsbescheinigung des Bestimmungszollamtes (auf einem Transitblatt) gegenüber.
ICC-Entgelt
Pro Carnet wird zusätzlich das ICC-Entgelt (ICC= International Chamber of Commerce) in Höhe von 12,00 Euro netto zuzüglich 19% USt. (= 2,28 Euro) erhoben. Bei dem ICC-Entgelt handelt es sich um einen durchlaufenden Posten. Der Einzug des Entgelts erfolgt im Namen und auf Rechnung der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK, Berlin).
Versicherungsentgelt
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK, Berlin), vertreten durch die Industrie- und Handelskammern, ist selbstschuldnerischer Bürge im Carnet ATA-Verfahren für Einfuhrabgaben im Verwendungsland. Zur Abdeckung des Zahlungsrisikos wurde mit der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA (Allianz Trade) ein Rückversicherungsvertrag abgeschlossen. Mit dem Antrag auf Ausstellung eines Carnets ATA beantragen Sie daher gleichzeitig den Abschluss einer Kautionsversicherung. Das von uns vereinnahmte und an die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA abzuführende Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen (Absicherung des Zollrisikos) bestimmt. Hiermit ist jedoch kein Abschluss einer Transportversicherung oder einer Versicherung bezüglich möglicherweise für Sie entstehender Einfuhrabgabeschulden in Drittländern verbunden. Das Versicherungsentgelt erheben wir zusätzlich zur Ausstellungsgebühr. Die Höhe des Versicherungsentgeltes richtet sich nach dem Gesamtwert der im Carnet aufgeführten Waren.
Das Versicherungsentgelt beträgt: | seit dem 1.1.2025 |
---|---|
bei einem Warenwert bis 9.999,99 EUR | 46,00 EUR |
von 10.000,00 EUR bis 24.999,99 EUR | 79,00 EUR |
von 25.000,00 EUR bis 49.999,99 EUR | 138,00 EUR |
von 50.000,00 EUR bis 149.999,99 EUR | 250,00 EUR |
von 150.000,00 EUR bis 299.999,99 EUR | 455,00 EUR |
von 300.000,00 EUR bis 499.999,99 EUR | 750,00 EUR |
für jede weiteren angefangenen 500.000,00 EUR | 500,00 EUR |
Es bestehen folgende Möglichkeiten der Ermäßigung bzw. Rückerstattung von Versicherungsentgelten:
- Nur auf Antrag: Rückerstattung bis auf 46,00 EUR, wenn das Carnet innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungsdatum an die Handelskammer zurückgegeben wurde und es nicht vom EU-Grenzzollamt behandelt worden ist.
- Ermäßigung um 1/2 bei Carnets im Wert von mindestens 20.000,00 EUR von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie Körperschaften, Anstalten, Stiftungen.
- Ermäßigung um 1/4 bei Carnets im Wert von mindestens 300.000,00 EUR, wenn mindestens 50 Prozent liquide Deckung wie zum Beispiel Bankbürgschaft oder Kontoabtretung hinterlegt werden. Keine weitere Ermäßigung bei noch höherer Sicherheit. Keine Ermäßigung bei Sicherheitenquoten unterhalb 50 %. Keine Ermäßigung bei Rückhaftungserklärungen anderer natürlicher und juristischer Personen.
- Nur auf Antrag: Rückerstattung von 1/4 bei Rückgabe eines ordnungsgemäß erledigten Carnets mit einem Warenwert von mindestens 300.000,00 EUR innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungsdatum.
Formularkosten
Seit 1. Februar 2024: Für die elektronische Beantragung benötigen Sie keine Formularvordrucke, da der Druck der bewilligten Carnets in unserer Handelskammer erfolgt. Die Kosten für die eCarnet-Formulare werden von uns wie folgt in Rechnung gestellt:
eCarnet-Formulare
- Carnet ATA, Standardsatz (8-seitig) über eATA = 2,52 EUR netto zuzüglich 19% USt./Satz (Blätter für eine Reise mit einseitiger Warenliste ohne Transitblätter)
- Carnet CPD, Standardsatz (11-seitig) über eATA = 3,52 EUR netto zuzüglich 19% USt./Satz (Blätter für eine Reise mit einseitiger Warenliste ohne Transitblätter)
- Carnet ATA/CPD, Zusatzblatt über eATA = 0,34 EUR netto zuzüglich 19% USt./Zusatzblatt
Analoge Beantragung:
Die Carnet ATA/CPD-Vordrucke sowie die Zusatzblätter für die analoge Beantragung von Carnet ATA/CPD erhalten Sie im einschlägigen Fachhandel. Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2025 alle weltweit ausgestellten Carnets das neue ICC WCF-Logo aufweisen müssen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den aktuellen Hinweisen am Anfang dieses Merkblattes.
- Ablauf des Carnet-Verfahrens ohne Transit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) (Nr. 1146914)
- Ablauf des Carnet-Verfahrens mit Transit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB) (Nr. 1146916)
- Carnet ATA - Benutzerhinweise (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1185 KB) (Nr. 1146932)
- Vollmacht zur Benutzung eines Carnet ATA (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 357 KB) (Nr. 1146918)