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Ursprungszeugnisse online beantragen

Die IHK-Webanwendung Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZweb) ermöglicht es Ihnen, Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsdokumente – zum Beispiel Handelsrechnungen – online bei unserer Handelskammer zu beantragen.
Es gibt zwei Alternativen für den Zugang zum elektronischen Ursprungszeugnis:
  1. Mit dem Verfahren “Nutzerkennung” erhalten Sie nur mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort Zugang zur eUZweb-Anwendung. Sie benötigen weder eine Signaturkarte noch ein Kartenlesegerät.
  2. Sie können auf Wunsch auch weiterhin die qualifizierte elektronische Signatur verwenden. Hierzu benötigen Sie jedoch eine individuelle Signaturkarte, die die eigenhändige Unterschrift ersetzt, sowie ein Kartenlesegerät.
Der Ausdruck der Dokumente – mit Unterschrift und Handelskammer-Dienstsiegel als Faksimiles - erfolgt nach der Bewilligung durch unsere Handelskammer bei Ihnen im Unternehmen.

Fünf gute Gründe für die elektronische Beantragung:

  • Zeit und Geld sparen: Postwege oder Botengänge entfallen.
  • Schnelligkeit durch elektronische Kommunikation: Mittels elektronischer Kommunikation zwischen unserer Handelskammer und dem Antragstellenden wird die Möglichkeit geschaffen, eventuell notwendige Änderungen schnell und unkompliziert vorzunehmen.
  • Medienbrüche überwinden: Dank offener Schnittstellen können Daten aus dem Warenwirtschaftssystem in den elektronischen Ursprungszeugnis-Antrag übernommen werden. Ursprungsnachweise und andere Dokumente können dem elektronisch gestellten Antrag als PDF-Anhang hinzugefügt werden.
  • Hohe Datensicherheit
  • Transparenteres Verfahren: Der Bearbeitungsprozess in unserer Handelskammer wird transparenter. Die Historie der Antragsbearbeitung ist durch einen Zeitstempel und den Namen des Bearbeitenden innerhalb der eUZweb-Anwendung nachvollziehbar. Der vollständige Antragsvorgang wird zwei Jahre elektronisch archiviert. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Ursprungszeugnis ausgestellt wurde.

Der Weg zum elektronischen Ursprungszeugnis

Möchten Sie Ihre Exportdokumente zukünftig elektronisch beantragen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an folgende Adresse: Bescheinigungen@hk24.de
Wir übermitteln Ihnen gern weitere Informationen sowie die benötigten Dokumente.

Aktuelle Hinweise zur elektronischen Beantragung von Exportdokumenten

  • Elektronisch ausgestellte UZ und Bescheinigungen werden im Ausland in der Regel anerkannt. Ausnahmen können in einigen, wenigen Ländern bestehen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Kunden. Auch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten besteht bei Endbeglaubigungen noch auf handschriftlich von unserer Handelskammer unterzeichnete Dokumente.
  • eUZweb-nutzende Unternehmen können weiterhin auch parallel Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen im manuellen Verfahren beantragen.
  • Die neben Ursprungszeugnissen zu bescheinigenden Dokumente (z.B. Handelsrechnungen) müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch für angehängte Nachweise empfiehlt sich die Nutzung des PDF-Formats, weil sie so deutlich schneller bearbeitet werden können. Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB
  • Beim eUZweb werden spezielle Formularvordrucke (guillochiertes Original, gelbe Durchschrift, kein rosafarbener Antrag) ohne eingedruckte Nummer verwendet. Diese können bei den einschlägigen Formularverlagen erworben werden. 
  • Wenn – abhängig von den Einfuhrvorschriften des Bestimmungslandes – Erklärungen auf der Rückseite des UZ abgegeben werden, sollten diese nach dem Ausdruck im Unternehmen mit Unterschrift, Datum und Firmenstempel versehen werden.
  • Nutzer der eUZweb-Anwendung erhalten einen Gebührenbescheid über alle im Vormonat ausgestellten Bescheinigungen. Eine detaillierte Übersicht kann innerhalb der eUZweb-Anwendung eingesehen werden.
  • Bei der elektronischen Beantragung von Ursprungszeugnissen über Dienstleister muss berücksichtigt werden, dass diese grundsätzlich auf alle im eUZweb erfassten Vorgänge Zugriff haben.
  • Der Zugriff auf die Anwendung elektronisches Ursprungszeugnis ist aus Sicherheitsgründen auf bestimmte Staaten beschränkt (EU, NATO, Schweiz).
  • Der in der Anwendung elektronisches Ursprungszeugnis benötigte IHK-GfI Signatur- und Druckclient kann nicht ohne Weiteres auf dem Apple Betriebssystem (macOS) eingesetzt werden. Eventuell kann eine Emulator-Software (“Parallels”) den Einsatz von .NET-Anwendungen ermöglichen.