Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen

Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für den Außenhandel

Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungszeugnissen und weiteren Handelsdokumenten, die von den zuständigen Stellen in den Exportländern ausgestellt bzw. bescheinigt sein müssen. In einigen Fällen ist zusätzlich die Legalisierung der bescheinigten Handelsdokumente durch eine konsularische Vertretung des jeweiligen Bestimmungslandes im Exportland erforderlich. Insbesondere bei folgenden Dokumenten wird häufig eine Bescheinigung und Legalisierung verlangt:
  • Ursprungszeugnisse
  • Handelsrechnungen
  • Frachtrechnungen
  • Packlisten
  • Inspektionszertifikate
Das von unserer Handelskammer herausgegebene Exportnachschlagewerk "K und M" Konsulats- und Mustervorschriften gibt Ihnen einen Überblick über die uns bekannten Einfuhrvorschriften aller Länder der Welt. Wir informieren Sie darüber, welche Dokumente Sie oder Ihr Kunde bei der Einfuhrabfertigung im Bestimmungsland vorlegen müssen und welche Besonderheiten hierbei zu beachten sind:
  • Erforderliche Angaben in der Handelsrechnung
  • Ursprungszeugnisse
  • Warenverkehrsbescheinigungen
  • Analysenzertifikate
  • Konsulatsgebühren für die Legalisierung von Dokumenten
  • Verpackungs- und Markierungsvorschriften
In der Bundesrepublik Deutschland sind gemäß § 1 Abs. 3 des IHK-Gesetzes die Industrie- und Handelskammern zuständig für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, soweit nicht spezielle Rechtsvorschriften diese Aufgaben anderen Stellen zuweisen.
In der Handelskammer Hamburg und in der Gemeinsamen Geschäftsstelle Norderstedt der IHK zu Lübeck stellen wir Ursprungszeugnisse, Carnets A.T.A. und sonstige  Bescheinigungen für den Außenhandel für Unternehmen aus, die in Hamburg ansässig sind.
Unser Anspruch ist es, Ihre abgegebenen Dokumente innerhalb von 24 Stunden zu bearbeiten und abholbereit zu hinterlegen. Bei Rückfragen bzw. unvollständigen Antragsunterlagen können sich die Bearbeitungszeiten entsprechend verlängern.
  • Sollten wir zu den einzelnen Vorgängen Rückfragen haben, werden wir uns mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzen. Um die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten, geben Sie bitte in den Antragsunterlagen stets eine/n Ansprechpartner/in und dessen/deren persönliche Kontaktdaten an.

Handelskammer Hamburg

Team Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Abgeberservice und Abholung:
Montag bis Donnerstag: 9 bis 16 Uhr
Freitag: 9 bis 15 Uhr

Gemeinsame Geschäftsstelle Norderstedt der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck und der Handelskammer Hamburg

Heidbergstraße 100, 3. OG
22846 Norderstedt
Telefon: 040 36138-6000
Telefax: 040 36138-6009
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 14 Uhr
Ihre Ansprechpartnerin für Unternehmen aus Hamburg:
Ulrike Delin
Telefon: 040 36138-6002
E-Mail: Norderstedt@hk24.de