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Durch den Rechtsformwechsel des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e.V. (DIHK) zur Deutschen Industrie- und Handelskammer zum 1. Januar 2023 gibt es Änderungen bei den Ursprungszeugnis- und Carnet-Vordrucken.
In unserer Handelskammer sowie in der Gemeinsamen Geschäftsstelle Norderstedt unserer Handelskammer und der IHK zu Lübeck stellen wir Ursprungszeugnisse, Carnets A.T.A. und sonstige Bescheinigungen für den Außenhandel aus.
Die IHK-Webanwendung zur elektronischen Beantragung von Carnets ATA/CPD ermöglicht es Ihnen, seit dem 1. Februar Carnets ATA/CPD online bei unserer Handelskammer zu beantragen.
Das Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Verwendung von Berufsausrüstung, Warenmustern und Messegut im Ausland erleichtert. Carnets ATA werden in Deutschland von den IHKs ausgestellt.
Sie benötigen ein Ursprungszeugnis? Hier erfahren Sie, was ein Ursprungszeugnis ist, welches Voraussetzungen es gibt, was bei der Beantragung zu beachten ist und wie Sie die Vordrucke und Formulare richtig ausfüllen.
Ursprungszeugnisse und andere Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr können online bei unserer Handelskammer beantragt werden. Das trägt nicht nur zur Pandemie-Prävention bei, sondern spart auch Zeit und Geld. Die Verwendung einer qualifizierten Signatur ist nicht mehr erforderlich.
Die (Langzeit-) Erklärung-IHK ist ein von der IHK-Organisation entwickelter Nachweis für den nichtpräferenziellen Ursprung von Waren
Sie benötigen Handelsrechnungen, Packlisten oder Inspektionszertifikate? Neben Ursprungszeugnissen stellen wir Ihnen auch sonstige Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr aus. Wir informieren Sie zudem über die Zuständigkeiten weiterer Behörden zur Ausstellung von Exportzertifikaten.