Das volldigitale Ursprungszeugnis ist da
Die Handelskammer Hamburg stellt ab sofort die im internationalen Handel für viele Warensendungen nötigen Ursprungszeugnisse auch vollständig digital aus.
Das von manchen ausländischen Zollbehörden, Kunden und auch von Banken im Rahmen der Akkreditivabwicklung verlangte Dokument kann ab sofort nicht nur online beantragt und nach der Bewilligung auf einem amtlichen Vordruck ausgedruckt, sondern alternativ als digitales Dokument heruntergeladen und per Mausklick weltweit versendet werden. Zusätzlich ist es fälschungssicher und jederzeit von Dritten verifizierbar.
Das volldigitale Ursprungszeugnis ist die erste uns bekannte, vollständig digitale öffentliche Urkunde in Deutschland. Sie vereinfacht die Prozesse erheblich und setzt auch weltweit Maßstäbe. Unternehmen können durch den elektronischen Dokumentenversand und den Verzicht auf Ausdrucke Zeit und Geld sparen.
Das digitale Ursprungszeugnis ging am 15. September 2025 bundesweit an den Start und fußt auf einem elektronischen Antragsverfahren, das 2019 eingeführt wurde. Die aktuelle Weiterentwicklung zu einem vollständig digitalen Dokument wurde im Rahmen eines Pilotprojektes erfolgreich mit Unternehmen und Zollbehörden in aller Welt getestet. Dennoch sollten Unternehmen, die das volldigitale Ursprungszeugnis verwenden wollen, mit ihren Handelspartnern klären, ob das Dokument in elektronischer Form ausreichend ist.