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Ab dem 1. April 2025 können analoge Antragsvorgänge täglich in der Zeit von 9 bis 12 Uhr abgegeben und abgeholt werden. Wir bieten weiterhin einen 24-Stunden-Service an. Ab 12 Uhr ist unsere Bescheinigunsstelle für den Kundenverkehr geschlossen.
In unserer Handelskammer sowie in der Gemeinsamen Geschäftsstelle Norderstedt unserer Handelskammer und der IHK zu Lübeck stellen wir Ursprungszeugnisse, Carnets A.T.A. und sonstige Bescheinigungen für den Außenhandel aus.
Sie benötigen ein Ursprungszeugnis? Hier erfahren Sie, was ein Ursprungszeugnis ist, welches Voraussetzungen es gibt, was bei der Beantragung zu beachten ist und wie Sie die Vordrucke und Formulare richtig ausfüllen.
Ursprungszeugnisse und andere Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr können online bei unserer Handelskammer beantragt werden. Das trägt nicht nur zur Pandemie-Prävention bei, sondern spart auch Zeit und Geld. Die Verwendung einer qualifizierten Signatur ist nicht mehr erforderlich.
Sie benötigen Handelsrechnungen, Packlisten oder Inspektionszertifikate? Neben Ursprungszeugnissen stellen wir Ihnen auch sonstige Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr aus. Wir informieren Sie zudem über die Zuständigkeiten weiterer Behörden zur Ausstellung von Exportzertifikaten.
Durch den Rechtsformwechsel des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e.V. (DIHK) zur Deutschen Industrie- und Handelskammer zum 1. Januar 2023 gibt es Änderungen bei den Ursprungszeugnis- und Carnet-Vordrucken.
Die (Langzeit-) Erklärung-IHK ist ein von der IHK-Organisation entwickelter Nachweis für den nichtpräferenziellen Ursprung von Waren
Das Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Verwendung von Berufsausrüstung, Warenmustern und Messegut im Ausland erleichtert. Carnets ATA werden in Deutschland von den IHKs ausgestellt.
Die IHK-Webanwendung zur elektronischen Beantragung von Carnets ATA/CPD ermöglicht es Ihnen, seit dem 1. Februar Carnets ATA/CPD online bei unserer Handelskammer zu beantragen.