Mantelverordnung für Recyclingbaustoffe beschlossen

Nach über 15 Jahren Diskussion haben sich Bund und Länder auf einheitliche Regelungen für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe und einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen wie bspw. frühere Kies- und Sandgruben verständigt. Letzter Streitpunkt war die von Bayern geforderte Länderöffnungsklausel für abweichende Materialien und Materialwerte bei der Verfüllung, sofern eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung erfolgt. Die Verordnung tritt zum 1. August 2023 in Kraft. 
Mineralische Abfälle sind mit jährlich 250 Mio. Tonnen der größte Abfallstrom in Deutschland. Darunter fallen Bau- und Abbruchabfälle, Bodenmaterial, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das entspricht ca. 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Mit der Mantelverordnung wird die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung neu gefasst, die Deponie- und Gewerbeabfallverordnung geändert und eine neue Ersatzbaustoffverordnung erlassen. 
Zur Verordnung gelangen Sie hier. 
Fragen und Antworten zur Verordnung hat das BMU zusammengestellt.