Neue Abfallschlüssel für Lithium-Batterien

Seit Jahren wird vor allem von der Entsorgungswirtschaft gefordert, für Abfälle aus oder mit Lithiumbatterien eigene Abfallschlüssel festzulegen. Damit soll u. a. die hohe Anzahl an Bränden in Entsorgungseinrichtungen reduziert werden.
Die EU-Kommission hat dazu das seit 2002 (!) unverändert geltende EU-weite Abfallverzeichnis erstmals angepasst. Im EU-Amtsblatt vom 20. Mai 2025 wurde der „delegierte Beschluss 2025/934 vom 5. März 2025 zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG im Hinblick auf eine Aktualisierung des Abfallverzeichnisses bezüglich batteriebezogener Abfälle“ veröffentlicht.
Damit wird das bestehende Kapitel 16.06 „Abfälle aus Herstellung, Vertrieb und Anwendung von Batterien“ komplett neu gefasst, wobei sich nicht alle Batterie-Abfallschlüssel ändern, aber diese zum Teil stärker differenziert werden (mit/ohne Lithium oder Natrium).
Auch in den Kapiteln 9 (betrifft Einwegkameras), 10 (betrifft Schlacken), 19 (betrifft Abfallbehandlung) und 20 (betrifft Siedlungsabfälle) des Abfallverzeichnisses werden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen.
Der besagte Beschluss tritt formal - wie häufig praktiziert - 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft, also am 9.06.2025. Laut dem Beschlusstext gilt er allerdings ab 9.11.2026. Auch eine Verschiebung auf den 9.12.2026 ist möglich.
Deutschland muss seine Abfallverzeichnisverordnung, die im Wesentlichen das EU-Abfallverzeichnis wörtlich zitiert, bis ca. Dezember 2026 anpassen; vielleicht wird man jene Änderungsverordnung pünktlich zum 01.01.2027 in Kraft treten lassen. Einstweilen gelten die bisherigen 6-stelligen Abfallschlüssel und zugehörigen Abfallbezeichnungen weiter.
Stand: Juni 2025