Nr. 3707

Kreislaufwirtschaft

Eine der hoheitlichen Aufgaben der IHK ist die qualifizierte Abfallberatung im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Bei Fragen der betrieblichen Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung sowie bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen steht Ihnen die IHK zur Verfügung.