Ausbildungsvertrag

Vor Beginn einer Berufsausbildung schließen Sie mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag. Zur Vertragserstellung nutzen Sie bitte unseren digitalen Ausbildungsvertrag im IHK-Bildungsportal. Änderungs- und Austragungswünsche können ebenfalls online übermittelt werden.

Ausbildungsvertrag mit dem IHK-Bildungsportal erstellen

Mit dem digitalen Ausbildungsvertrag im IHK-Bildungsportal bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ausbildungsverträge bequem zu erstellen, zu bearbeiten und zu verwalten. Ihre Vorteile:
  • Durch die Nutzung des Portals wird die Bearbeitung und anschließende Eintragung der Ausbildungsverträge in das Verzeichnis bei der IHK Halle-Dessau wesentlich beschleunigt.
  • Beim Erstellen des Ausbildungsvertrages werden einige Plausibilitätsabfragen durchgeführt, die verhindern, dass sich Fehler einschleichen.
  • Nutzer können Vorlagen für künftige Verträge erstellen. Die Vorlage wird ausbildungsberufsbezogen erstellt und ermöglicht eine Vorbelegung bestimmter Pflichtfelder, wodurch die Vertragserstellung wesentlich schneller erfolgen kann.
  • Die Daten des im Portal angefertigten Ausbildungsvertrages werden nach Upload der unterschriebenen Vertragsdokumente automatisch elektronisch an unsere Industrie- und Handelskammer übermittelt.
NEUER SERVICE:
Die Anfertigung der Vertragsdokumente zu einem Ausbildungsverhältnis ist nun auch durchgehend digital möglich - ohne Papier und ohne Unterschriften.
Bei der elektronischen Vertragsabfassung erhalten der/die Auszubildende und ggfs. gesetzliche Vertreter/-innen das Vertragsdokument per E-Mail zur Bestätigung. Die Vertragsdaten inkl. einer Bestätigungsdokumentation werden automatisch an die IHK Halle-Dessau gesendet.

Der Weg in das IHK-Bildungsportal

Die Zugänge für das IHK-Bildungsportal versenden wir auf Anfrage an die Ausbildungsunternehmen im IHK-Bezirk. Nach Registrierung des Unternehmens können Sie weitere Mitarbeiter/-innen (nicht Auszubildende!) zum Portal einladen und erforderliche Rechte vergeben.
Für den Einstieg bzw. den Wechsel in das Bildungsportal haben wir für Sie nachfolgende Dokumente vorbereitet. Gern unterstützen wir Sie beim Wechsel in das neue Portal!
Weitere Informationen zum IHK-Bildungsportal (BBO) finden Sie hier: Bildungsportal (BBO).

Antrag auf Eintragung

Im IHK-Bildungsportal wird der Antrag auf Eintragung automatisch erstellt, elektronisch bestätigt und muss nicht mehr unterzeichnet werden.
Beim Upload-Prozess der unterschriebenen Vertragsdokumente bestätigen Ausbildungsunternehmen die Inhalte des Antrages auf Eintragung elektronisch. Das Antragsformular wird vom BBO mit dem Vermerk der elektronischen Bestätigung erzeugt und den Vertragsdokumenten hinzugefügt. Die digitalen Daten sowie sämtliche Vertragsdokumente werden anschließend elektronisch an die IHK übermittelt.
Neben der Druckvariante zur Unterschrift können Sie im Portal die "elektronische Vertragsabfassung" mit E-Mail-Bestätigungen aller Vertragsparteien wählen. Diese Fassung der Ausbildungsverträge wird papierlos und durchgehend ohne Unterschriften erstellt.
Bei Ausbildungsverträgen, die außerhalb des IHK-Bildungsportals erstellt worden sind, senden Sie die Vertragsdokumente bitte per Post oder per E-Mail an ausbildungsverzeichnis@halle.ihk.de.
Eingereicht werden müssen:
  • der unterschriebene Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • ein unterschriebenes Exemplar des Berufsausbildungsvertrages
  • ggfs. weitere erforderliche Dokumente (je nach Beruf und Alter des/r Auszubildenden), z. B. eine Zusatzvereinbarung, ein Erstuntersuchungsnachweis, die sachlich-zeitliche Gliederung, etc.
Nach Eingang und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung über die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Wir übermitteln Ihnen die Eintragungsbestätigung in die Dokumentenbox des IHK-Bildungsportals.
Für Fragen zur Ausfertigung der Ausbildungsverträge sowie rund um die Berufsausbildung wenden Sie sich gern an unsere Aus- und Weiterbildungsberater.

Hinweise zur Vertragserstellung

Der Ausbildungsvertrag darf keine Vereinbarungen enthalten, die dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung widersprechen oder zu Ungunsten des/der Auszubildenden von den gesetzlichen Vorschriften abweichen.
Bei der Ausfertigung eines Ausbildungsvertrages ist die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungsverhältnisse zu beachten.
Außerdem ist in allen Ausbildungsverträgen zwingend die von der Bundesagentur für Arbeit vergebene Betriebsnummer der Ausbildungsstätte anzugeben. Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.
Möchten Sie erstmalig als Ausbilder/Ausbilderin aktiv werden oder betreuen Sie einen Ausbildungsberuf zum ersten Mal, reichen Sie bitte eine Ausbilderkarte zum Nachweis Ihrer fachlichen und berufspädagogischen Eignung mit dem Berufsausbildungsvertrag ein.
Betreuen Sie eine Umschulung, ist hierfür eine abgewandelte Vertragsform zu verwenden. Lesen Sie hierzu bitte unsere Informationen über die Umschulung.
Fragen zum Ausbildungsvertrag beantworten unsere Aus- und Weiterbildungsberater gern.

Änderung von Ausbildungsverträgen

Ändern sich wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrages wie z. B. der Ausbildungsberuf oder die Ausbildungszeit, dann muss dies der IHK unverzüglich mitgeteilt werden, z.B. bei
  • Verkürzung der Ausbildungszeit,
  • Verlängerung der Ausbildungszeit,
  • Unterbrechung der Ausbildungszeit,
  • Berufsänderung.
Die Änderungsmitteilung für Verkürzungen, Verlängerungen wegen Krankheit und Unterbrechungen kann ebenfalls über das IHK-Bildungsportal erfolgen. Lesen Sie gern die kurze Anleitung zur Vertragsänderung für Betriebe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 265 KB).
Bei Änderungsverträgen, die außerhalb des IHK-Bildungsportals erstellt worden sind, senden Sie eine unterschriebene Vertragskopie bitte per Post oder per E-Mail an ausbildungsverzeichnis@halle.ihk.de. Bitte verwenden Sie die Vorlage der IHK Halle-Dessau: Änderungsvertrag (DOC-Datei · 246 KB).
Vorstehende Informationen gelten gleichermaßen für Umschulungsverhältnisse. Für Fragen stehen Ihnen unsere Aus- und Weiterbildungsberater gern zur Verfügung.

Löschung (Kündigung) und Austragung von Ausbildungsverträgen

Nicht immer herrscht Einvernehmen während der Ausbildungszeit. Häufig hilft ein klärendes Gespräch mit dem/r Auszubildenden oder ein offenes Ohr für die Nöte. Als zuständige Stelle ist es auch unsere Aufgabe, die Interessen und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden miteinander in Einklang zu bringen. Unsere Aus- und Weiterbildungsberater stehen Ihnen gerne zur Seite.
Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Informieren Sie bitte umgehend die Berufsschule und unsere IHK.
Den Antrag auf Austragung können Betriebe ebenfalls über das IHK-Bildungsportal stellen. Der Ausbildungsvertrag wird dann aus unserem IHK-Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gelöscht und das Ausbildungsunternehmen erhält ggfs. eine Gebührenerstattung. Außerdem wird eine Löschungsbestätigung in die Dokumentenbox des IHK-Bildungsportals übermittelt.
Löschungsanträge außerhalb des IHK-Bildungsportals senden Sie bitte per Post oder per E-Mail an ausbildungsverzeichnis@halle.ihk.de.
Vorstehende Informationen gelten gleichermaßen für Umschulungsverhältnisse. Fragen beantworten Ihnen unsere Aus- und Weiterbildungsberater gern.

Benötigen Sie Hilfe mit dem BBO?

Passwort vergessen?

Sollten Sie bereits für das IHK-Bildungsportal registriert sein und Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich per Klick auf “Zugangsdaten vergessen” einen Link zur Passwort-Neuvergabe an die registrierte E-Mail-Adresse senden lassen.

Account-Verknüpfungen für Filialbetriebe

Die Verwaltung der Auszubildenden kann zentral erfolgen. Für die Account-Verknüpfung registrieren Unternehmensmitarbeiter/-innen die Niederlassungen bzw. Filialen jeweils mit den initialen Zugangsdaten und geben anschließend die (identische) E-Mail-Adresse an. Nach der Verifizierung der E-Mail-Adresse ist dann beim erneuten Login das Passwort vom zuerst aktivierten Accounts zu verwenden. Dann sehen Unternehmen auf dem Dashboard die Daten für alle Niederlassungen/Filialen. Filialbetrieben wird außerdem eine verbesserte Ansicht angeboten, welche die Nutzung des Portals erleichtern wird.
Ausbildungsverträge sollen nach Möglichkeit über die Niederlassungen/Filialen im IHK-Bezirk eingetragen werden. Die IHK kann die Postanschrift der Zentrale für die Niederlassungen und Filialen im IHK-Bezirk erfassen. Im Ausbildungsvertrag kann dann ausgewählt werden, ob die Zentrale oder die Niederlassung/Filiale als Vertragspartner ausgewählt werden.
Weitere Informationen und FAQs zum IHK-Bildungsportal (BBO) finden Sie hier: Bildungsportal (BBO).
Für Fragen stehen Ihnen unsere Aus- und Weiterbildungsberater gern zur Verfügung.