Ausbildungsvertrag

Vor Beginn einer Berufsausbildung schließen Sie mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag. Zur Vertragserstellung empfehlen wir Ihnen unseren Online-Ausbildungsvertrag.

Aktuelles

Relaunch des Online-Ausbildungsvertrages

Mit dem IHK-Bildungsportal können Sie unseren Online-Ausbildungsvertrag nutzen, der die Erstellung und die anschließende Eintragung der Ausbildungsverträge wesentlich beschleunigt.
Neben einem neuen Layout ermöglicht Ihnen das Bildungsportal, Berufsausbildungsverträge rechtssicher und benutzerfreundlich zu erstellen und unterschriebene Verträge nebst eventuell erforderlichen Unterlagen direkt per Datei-Upload an die IHK zu übermitteln.
Um Ihnen den Einstieg bzw. den Wechsel in das IHK-Bildungsportal zu erleichtern, haben wir einige Hilfestellungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 631 KB) sowie eine Kurzanleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 213 KB) für Sie vorbereitet. Gern unterstützen wir Sie beim Wechsel in das neue Portal!

Löschung (Kündigung) eines Ausbildungsvertrages

Den Antrag auf Austragung können Sie ebenfalls über das IHK-Bildungsportal stellen. Der Ausbildungsvertrag wird dann aus unserem IHK-Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gelöscht und das Ausbildungsunternehmen erhält nebst einer Bestätigung ggfs. eine Gebührenerstattung. Vorstehende Informationen gelten gleichermaßen für Umschulungsverhältnisse.

Mindestausbildungsvergütung

Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ist die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungsverhältnisse geregelt worden, welche bei der Ausfertigung eines Ausbildungsvertrages zu beachten ist.

Betriebsnummer der Ausbildungsstätte

Seit dem 1. Januar 2021 ist in allen Ausbildungsverträgen zwingend die von der Bundesagentur für Arbeit vergebene Betriebsnummer der Ausbildungsstätte (kurz: BA-Betriebs-Nr.) anzugeben.
Mit dieser Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle. In die Beschäftigungsstatistik fließen außerdem Angaben zu der Tätigkeit mit ein. Diese Angaben werden im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung im sogenannten Tätigkeitsschlüssel erhoben. Die Statistik ist für Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle zur Entwicklung der Beschäftigung.
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.

Ausbildungsvertrag mit dem IHK-Bildungsportal erstellen

Mit dem Ausbildungsvertrag im IHK-Bildungsportal bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ausbildungsverträge bequem zu erstellen, zu bearbeiten und zu verwalten. Ihre Vorteile:
  • Durch die Nutzung des Portals wird die Bearbeitung und anschließende Eintragung der Ausbildungsverträge in das Verzeichnis bei der IHK Halle-Dessau wesentlich beschleunigt.
  • Beim Erstellen des Ausbildungsvertrages werden einige Plausibilitätsabfragen durchgeführt, die verhindern, dass sich Fehler einschleichen.
  • Nutzer können Vorlagen für künftige Verträge erstellen. Die Vorlage wird ausbildungsberufsbezogen erstellt und ermöglicht eine Vorbelegung bestimmter Pflichtfelder, wodurch die Vertragserstellung wesentlich schneller erfolgen kann.
  • Die Daten des im Portal angefertigten Ausbildungsvertrages und die Vertragsdokumente werden elektronisch an unsere Industrie- und Handelskammer übermittelt.
Die Zugänge für das Bildungsportal der IHK Halle-Dessau versenden wir auf Anfrage an die Ausbildungsunternehmen im IHK-Bezirk. Für den Einstieg bzw. den Wechsel in das Bildungsportal haben wir einige Hilfestellungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 631 KB) sowie eine Kurzanleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 213 KB) für Sie vorbereitet.
Fragen beantworten Ihnen unsere Aus- und Weiterbildungsberater gern.

Antrag auf Eintragung

Online erstellte und unterzeichnete (!) Ausbildungsverträge laden Sie bitte zur Eintragung im IHK-Bildungsportal hoch mit nachfolgenden Unterlagen:
  • Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • ein Exemplar des Berufsausbildungsvertrages
  • ggfs. weitere erforderliche Dokumente (je nach Beruf/Alter des Azubis), z. B. eine Zusatzvereinbarung, ein Erstuntersuchungsnachweis, die sachlich-zeitliche Gliederung, etc.
Ausbildungsunternehmen, die unseren Online-Ausbildungsvertrag nutzen, übermitteln die unterzeichneten Vertragsdokumente und eventuell weitere erforderliche Dokumente per Datei-Upload über das IHK-Bildungsportal. Gern unterstützen wir Sie beim Wechsel in das neue Portal!
Ausbildungsverträge, die außerhalb des IHK-Bildungsportals erstellt worden sind, senden Sie bitte per Post oder per Mail an ausbildungsverzeichnis@halle.ihk.de
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung über die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Fragen zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse beantwortet Ihnen Frau Waldmann (Tel. 0345 2126-334). Für Fragen zur Ausfertigung der Ausbildungsverträge sowie rund um die Berufsausbildung wenden Sie sich gern an unsere Aus- und Weiterbildungsberater.

Hinweise zur Vertragserstellung

Der Ausbildungsvertrag darf keine Vereinbarungen enthalten, die dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung widersprechen oder zu Ungunsten des/der Auszubildenden von den gesetzlichen Vorschriften abweichen. Die komfortabelste Lösung zur Vertragserstellung ist unser Online-Ausbildungsvertrag.
Seit 1. Januar 2020 ist die Mindestausbildungsvergütung zu beachten. Außerdem ist in allen Ausbildungsverträgen ab dem 1. Januar 2021 zwingend die von der Bundesagentur für Arbeit vergebene Betriebsnummer der Ausbildungsstätte anzugeben.
In Abhängigkeit vom Ausbildungsberuf müssen Sie ggfs. eine Zusatzvereinbarung über Wahlqualifikationen abschließen. Im Online-Ausbildungsvertrag werden Ihnen die Auswahlmöglichkeiten während der Vertragserstellung angeboten.
Sollten Sie sich gegen unseren Online-Ausbildungsvertrag entscheiden, nutzen Sie bitte
unsere Vertragsvorlage für den Berufsausbildungsvertrag. In diesem Fall ist die Notwendigkeit einer Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag eigenständig zu prüfen. Sie ist ggfs. zusammen mit dem Vertragsunterlagen einzureichen.
Möchten Sie erstmalig als Ausbilder/Ausbilderin aktiv werden oder betreuen Sie einen Ausbildungsberuf zum ersten Mal, reichen Sie bitte eine Ausbilderkarte zum Nachweis Ihrer fachlichen und berufspädagogischen Eignung mit dem Berufsausbildungsvertrag ein.
Ändern sich wesentliche Inhalte des Ausbildungsvertrages wie z. B. der Ausbildungsberuf oder die Ausbildungszeit, dann ist ein Änderungsvertrag einzureichen.
Betreuen Sie eine Umschulung, ist hierfür eine abgewandelte Vertragsform zu verwenden. Lesen Sie hierzu bitte unsere Informationen über die Umschulung.
Besteht ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr, informieren Sie bitte unsere IHK. Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Punkt “Löschung (Kündigung)”.
Fragen beantworten Ihnen unsere Aus- und Weiterbildungsberater gern.

Löschung (Kündigung)

Nicht immer herrscht Einvernehmen während der Ausbildungszeit. Häufig hilft ein klärendes Gespräch mit dem/r Auszubildenden oder ein offenes Ohr für die Nöte. Als zuständige Stelle ist es auch unsere Aufgabe, die Interessen und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden miteinander in Einklang zu bringen. Unsere Aus- und Weiterbildungsberater stehen Ihnen gerne zur Seite.
Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Informieren Sie bitte umgehend die Berufsschule und unsere IHK.
Den Antrag auf Austragung können Sie ab sofort über das IHK-Bildungsportal stellen. Der Ausbildungsvertrag wird dann aus unserem IHK-Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gelöscht und das Ausbildungsunternehmen erhält nebst einer Bestätigung ggfs. eine Gebührenerstattung. Vorstehende Informationen gelten gleichermaßen für Umschulungsverhältnisse.
Wenn Sie nicht auf die Papierform verzichten möchten, können Sie die IHK-Vorlage für einen Löschungsantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 25 KB) nutzen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Löschungsantrag senden Sie bitte per E-Mail an ausbildungsverzeichnis@halle.ihk.de oder per Post.