Umschulung
Die Umschulung ist eine besondere Form der Berufsausbildung. Sie soll zu einer neuen beruflichen Tätigkeit führen. Hierbei wird in Gruppen- und betriebliche Einzelumschulungen unterschieden.
Allgemeines zur Umschulung
Die Richtlinie für trägergestützte Umschulungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 104 KB) hilft Ihnen bei der Vorbereitung und Umsetzung einer Umschulung. Sie regelt sämtliche Abläufe, die bei der Beantragung und Durchführung von Einzel- oder Gruppenumschulungen zu beachten sind.
Die Kriterien für die Zulassung zur Abschlussprüfung nach außerbetrieblichen Umschulungsmaßnahmen.
Umschulungsverträge können Sie über das IHK-Bildungsportal erstellen. Bei Anfertigung im IHK-Bildungsportal werden die unterzeichneten Vertragsdokumente und ggfs. weitere erforderliche Dokumente per Datei-Upload übermittelt.
Bei Umschulungsverträgen, die außerhalb des IHK-Bildungsportals erstellt worden sind, senden Sie eine unterschriebene Vertragskopie bitte per Post oder per E-Mail an ausbildungsverzeichnis@halle.ihk.de.
Löschung (Kündigung)
Besteht ein Umschulungsverhältnis nicht mehr, teilen Sie dies unserer IHK bitte umgehend mit. Den Antrag auf Austragung des Umschulungsvertrages können Sie ebenfalls über das IHK-Bildungsportal stellen.
Fragen rund um das Thema Umschulung beantworten Ihnen unsere Aus- und Weiterbildungsberater gern.