Zusatzvereinbarungen Berufsausbildungsvertrag
In Abhängigkeit vom Ausbildungsberuf wird zum Berufsausbildungsvertrag eine Zusatzvereinbarung getroffen, um Spezifikationen und z.T. prüfungsrelevante Inhalte der Berufsausbildung verbindlich festzulegen.
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Die Zusatzvereinbarung ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages und muss jedem Vertragsexemplar beigefügt werden. - Wenn Sie für die Vertragsgestaltung unseren Online-Ausbildungsvertrag nutzen, werden die Zusatzvereinbarungen bereits im Portal festgelegt und beim Druck des Ausbildungsvertrages automatisch ausgegeben.
- Sonstige Vereinbarungen zum Berufsausbildungsvertrag, die dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung widersprechen oder zu Ungunsten des/der Auszubildenden von den gesetzlichen Vorschriften abweichen, sind unzulässig.
- Fragen zum Thema Zusatzvereinbarungen beantworten Ihnen sehr gern unsere Ausbildungsberater gern.