Stromweiterleitung und Kundenanlagen

DIHK-Kurzumfrage

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in einem Betriebsgelände in Deutschland ungewiss.
Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Der Europäischen Gerichtshof urteilte, dass die Kundenanlage nach deutschem Recht kein Verteilernetz sei, obwohl sie nach EU-Recht alle Merkmale erfüllen würde. Dies umgehe Netzbetreiberpflichten und schränke den Wettbewerb in Deutschland ein.
Das Urteil hat vor allem Auswirkungen auf die Weiterleitung von Strom an Dritte hinter dem Stromnetzverknüpfungspunkt. Dies ist in der Deutschen Regulierung im Vergleich zu den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten unter dem Begriff der Kundenanlage rechtlich gefasst. Es ist daher von einer großen Betroffenheit in der Breite der Wirtschaft über alle Branchen hinweg auszugehen.
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