Aktualisierung des BAFA-Merkblatts zum Energieeffizienzgesetz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert. Mit der aktuellen Überarbeitung des Merkblatts wurden wesentliche Anpassungen vorgenommen.

Wichtige Änderungen im Überblick:

Anpassung des Unternehmensbegriffs
Die BAFA bleibt bei der funktionalen Betrachtungsweise des Unternehmensbegriffs nach EU-Vorgaben. Neu ist, dass auch Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung als Unternehmen gelten können, wenn sie zur Erzielung eines Leistungsaustauschs am Markt tätig sind und keine unselbstständigen Eigenbetriebe darstellen.
Anwendung der 90 %-Regelung bei Energie- und Umweltmanagementsystemen (§ 8 EnEfG)
Analog zur Energieaudit-Regelung müssen Energie- und Umweltmanagementsysteme künftig mind. 90 % des gesamten Endenergieverbrauchs eines Unternehmens abdecken. Dies ermöglicht eine flexiblere Umsetzung und reduziert den administrativen Aufwand für die Unternehmen. Die Einhaltung der 90 %-Regelung obliegt dem verpflichteten Unternehmen und ist im Rahmen der Zertifizierung mit der Zertifizierungsstelle abzustimmen. Sie ist ausschließlich auf das einzelne verpflichtete Unternehmen beschränkt. Eine unternehmensübergreifende Betrachtung (bspw. aus Konzernsicht) ist nicht zulässig.
Konkretisierung der Anforderungen an Umsetzungspläne (§ 9 EnEfG)
Das Merkblatt enthält detaillierte Informationen zu Inhalt und Umfang der geforderten Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen. Diese orientieren sich an den Vorgaben der ISO 50001, EMAS und DIN EN 16247-1.
Ausnahmeregelungen für Wirtschaftlichkeitsbewertungen nach DIN EN 17463 (VALERI)
Zukünftig sind bestimmte Maßnahmen von der detaillierten Wirtschaftlichkeitsbewertung befreit:
  • Maßnahmen mit einem Netto-Investitionsvolumen bis 2.000 Euro
  • beschlossene und direkt in den Umsetzungsplan aufgenommene Maßnahmen
  • sowie aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben verpflichtende Maßnahmen
Das aktualisierte Merkblatt kann hier heruntergeladen werden.