Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)


Das BIK-Förderprogramm im Überblick
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat 2024 eine Förderrichtlinie unter dem Titel „Bundesförderung Industrie- und Klimaschutz“ (kurz: BIK) zur Dekarbonisierung des Mittelstands veröffentlicht. Unterstützt werden sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihren Bemühungen zur Reduzierung von CO-Emissionen.
Das Förderangebot ermöglicht branchen- und technologieoffen innovative kleinere und mittelgroße Transformationsvorhaben umzusetzen. Die Bundesförderung schließt die Förderlücke, das auf der einen Seite durch das EEW-Förderprogramm und auf der anderen Seite durch die Klimaschutzverträge ergänzt werden.
Details der Förderrichtlinie:
Zielgruppe: Investitionen in CCU/CCS-Modul (Teilmodul 1): Unternehmen mit schwer vermeidbaren Emissionen
Investitionen in CCU/CCS-Modul (Teilmodul 2): im Rahmen von Forschungs- und Innovationsprojekten können auch Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten mitmachen, wenn mindestens ein Mitglied des Konsortiums ein Unternehmen aus einem Sektor mit unvermeidbaren Emissionen dabei ist
Förderziel: Unterstützung von innovativen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur CO2-Reduktion
Förderumfang: finanzielle Zuschüsse für innovative Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Prozesse
Zeitplan: Programm läuft bis 2030 und wird durch wiederkehrende Förderaufrufe umgesetzt
Förderaufrufe zu Modul 1 (Teilmodule 1 und 3) sowie zu Modul 2 der BIK sind am
6. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden
Fördermodule: zwei Fördermodule stehen zur Verfügung;
Modul 1: Förderung von Dekarbonisierungsprojekten
Modul 2: Förderung von CCU und CCS
Der Projektträger für dieses Modul ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI). Gefördert werden sollen Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen und deren Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland liegen.
Die maximale Förderung liegt bei 200 Millionen Euro pro Unternehmen (Förderhöhe: 50% kleine Unternehmen, 40% Mittlere Unternehmen, 30% große Unternehmen).
Der Projektträger ist der PtJ. (Projektträger Jülich). Gefördert werden Investitions- und Innovationsvorhaben für schwer vermeidbare CO2-Emissionen, konkret sollen die Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS inklusiver einer anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung gefördert werden. Dies erfolgt im Einklang mit der Carbon Management-Strategie, die sich mit dem Umgang Deutschlands im Rahmen der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU/CCS) auseinandersetzt.

Abgeschlossener Förderwettbewerb 2025
Im abgeschlossenen Förderwettbewerb 2025 konnten sich 38 Industrieprojekte durchsetzen.
Die geförderten Vorhaben beinhalten eine Reihe innovativer Technologien.
Gefördert werden Projekte aus verschiedenen Sektoren: Zement und andere Baustoffe, Chemie, Abfallverwertung, direkte Luftabscheidung von CO2, Papier und Zellstoff, Nahrungs- und Futtermitteln, Mineralölerzeugnissen, Asphalt, Glas, Stahl, Maschinenbau, Haushaltsgeräte sowie Kraftwagen.

Förderaufruf der Bundesförderung Industrie- und Klimaschutz“ (BIK) 2026
Am 6. Januar sind die neuen Förderaufrufe zu Modul 1 (Teilmodule 1 und 3) sowie zu Modul 2 der BIK im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die erste Frist zur Einreichung von Projektskizzen endet am
28. Februar 2026.
Die Förderaufrufe sind im amtlichen Teil des Bundesanzeigers einsehbar:
Weitere Informationen zu den beiden Modulen der BIK finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Projektträger. Für Modul 1 ist dies das Kompetenzzentrum Klimaschutz für energieintensive Unternehmen und für Modul 2 zeichnet sich der Projektträger Jülich verantwortlich.
Beide Projektträger planen auch digitale Skizzen-Workshops für Interessierte.