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Zollvorteile (Präferenzen) und Freihandelsabkommen

Zollvorteile (Präferenzen) und Freihandelsabkommen

Entbürokratisierung des Außenhandels

Außenhandel ist komplex und oft kleinteilig. Die EU-Zollreform bietet jetzt eine Chance auf Besserung: Senden Sie uns Ihre Vorschläge und Probleme.

Zollabgaben

Beim Import von Waren aus Drittländern wird bei der Überführung der Waren in den freien Warenverkehr der Europäischen Union regelmäßig ein Drittlandszoll erhoben. Die Höhe der Zollabgaben bemisst sich nach dem Zolltarif und kann von Ware zu Ware sehr unterschiedlich ausfallen.

Änderungen 2026

Lieferantenerklärungen (LE) für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft werden hunderttausendfach in jedem Jahr ausgestellt – üblicherweise zum Jahreswechsel. Zum 23. Juni 2028 reformiert die EU den Unionszollkodex grundlegend und stellt das Nachweisverfahren auf ein standardisiertes, rein elektronisches Datenmodell um.

Ursprungsdokumentation

Eine Lieferantenerklärung (LE) ist ein Nachweis, den ein Lieferant über die präferenzielle Ursprungseigenschaft von Waren ausstellt. Sie dient als Grundlage für die Ausstellung von Präferenznachweisen, die es ermöglichen, Zollvergünstigungen im internationalen Handel in Anspruch zu nehmen. Lieferantenerklärungen erleichtern somit die Nachverfolgbarkeit des Ursprungs von Waren innerhalb der Lieferkette.

Zollpräferenzen

Die EU verschärft die Regeln für Handelspräferenzen mit Entwicklungsländern ab Januar 2027. Zölle werden künftig strenger an Menschenrechte, Umweltschutz sowie die Zusammenarbeit bei der Migration gekoppelt.

Zollvorteile, Erleichterungen

Der Ermächtigte Ausführer (EA) benötigt keine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Voraussetzung für diesen Vorteil ist eine Bewilligung.

Ursprungsbestimmung

Nur wenn Ware die präferenziellen Ursprungsregeln einhält, dürfen entsprechende Nachweise (Lieferantenerklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, EUR-MED und Ursprungserklärungen) ausgestellt werden.

Handelsabkommen

Aufgrund zahlreicher Handelsabkommen können Unternehmen Zollvorteile in Anspruch nehmen. Die einzelnen Abkommen und deren Ursprungsnachweise finden Sie hier.

Freihandelsabkommen

Am 11. Mai 2026 hat der Rat der Europäischen Union zwei wichtige Abkommen mit Mexiko gebilligt: das politische und wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen (Modernised Global Agreement, MGA) sowie ein separates Interims-Handelsabkommen (Interim Trade Agreement, ITA).

ABKOMMENSPAKET

Am 2. März 2026 haben die EU und die Schweiz ein umfassendes Abkommenspaket zur Vertiefung der Beziehungen unterzeichnet, das durch die Angleichung von Normen den Handel, die Rechtssicherheit und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärkt.

Freihandelsabkommen

Am 27.01.2026 haben die EU und Indien nach fast zwei Jahrzehnten Verhandlungen einen entscheidenden Durchbruch erzielt. Das neue Handelsabkommen soll EU-Exporte bis 2032 verdoppeln und Zölle auf über 96 % der EU-Warenexporte nach Indien senken oder abschaffen.

Freihandelsabkommen

Für eine gültige Lieferantenerklärung im Rahmen des MERCOSUR-Abkommens ist die offizielle Bezeichnung „MERCOSUR“ zwingend erforderlich – die alleinige Nennung einzelner Mitgliedstaaten reicht nicht aus. Prüfen Sie daher rechtzeitig Ihre Zollformulare, um von den präferenziellen Regelungen des Abkommens rechtssicher zu profitieren und Verzögerungen beim Export zu vermeiden.

Freihandelsabkommen

Die EU und Usbekistan haben das erweiterte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (EPCA) unterzeichnet, mit dem die bilaterale Zusammenarbeit in Bereichen wie Handel und Investitionen verbessert wird.

Freihandelsabkommen

Die Europäische Union und Indonesien haben ihre Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Das Abkommen mit Indonesien schafft neue Möglichkeiten für Unternehmen und Landwirte.

Freihandelsbakommen

Das Interimshandelsabkommen zwischen der EU und Chile trat am 1. Februar 2025 in Kraft und ersetzte das bisherige Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile.

FREIHANDELSABKOMMEN

Das „New Zealand-European Union Free Trade Agreement (NZ-EUFTA)“, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland trat zum 1. Mai 2024 in Kraft. Die EU ist Neuseelands drittgrößter Handelspartner.

Handelsabkommen EU – Kanada

Das CETA-Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada verbessert die wirtschaftlichen Beziehungen und bringt Vorteile für beide Seiten. Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Ratifizierungsgesetz ist am 20. Januar 2023 in Kraft getreten.

Freihandelsabkommen

Nach langem Tauziehen haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf ein Handelsabkommen geeinigt. Dieses beinhaltet Regelungen für den Warenverkehr.

Freihandel

Am 8. Juni 2020 hat die Vietnamesische Nationalversammlung das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam mit deutlicher Mehrheit ratifiziert, nachdem die EU dies bereits am 31. März 2020 getan hatte. Das Abkommen trat planmäßig zum 1. August 2020 in Kraft. EU-Ausführer müssen sich als REX registrieren lassen.

Freihandelsabkommen

Zum 21. Novermber 2019 ist das Handelsabkommen der EU mit Singapur in Kraft getreten. Einzelheiten zu den Ursprungsregeln finden Sie hier.

JEFTA

Das bilaterale Wirtschafts- und Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan betrifft über 30 Prozent des Welthandels. Damit ist das EU-Japan-Abkommen das größte Abkommen, das die EU je abgeschlossen hat, und es entsteht die größte Wirtschaftszone der Welt. Das Abkommen trat am 1. Februar 2019 in Kraft.

Handelspolitische Entwicklungen weltweit
über einer Erde schwebt ein digitales Display von einer Zeitung, darauf steht groß NEWS © iStock

Handelspolitische Entwicklungen weltweit beleuchtet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in ihren "Trade-News". Die jüngste Ausgabe steht Ihnen nun zur Verfügung.