Wirtschaft International
Atlas-Versand: Beitritt Georgiens zum Versandübereinkommen
Georgien wird mit Wirkung zum 01.02.2025 dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beitreten und entsprechend ab diesem Datum im Rahmen des NCTS am gemeinsamen Versandverfahren teilnehmen. Sie haben damit die Möglichkeit, Versandverfahren zu eröffnen, deren Beendigung in Georgien stattfinden soll, sowie alle weiteren Möglichkeiten des gemeinsamen Versandverfahrens zu nutzen, ohne dass ein TIR-Versandverfahren genutzt werden muss.
Allerdings ist eine Abwicklung von Versandverfahren, die vor dem 01.02.2025 eröffnet wurden und nach dem 01.02.2025 in Georgien befördert werden sollen, systemseitig nicht möglich.
Im Rahmen der Sicherheiten-Verwaltung wird in allen gültigen Bewilligungen einer Gesamtsicherheit oder Befreiung von der Sicherheitsleistung (BE/GE) mit Wirkung vom 01.02.2025 Georgien systemseitig als weiteres Ausschlussland aufgenommen. Sie haben anschließend die Möglichkeit, den Geltungsbereich der jeweiligen Bewilligung um Georgien zu erweitern, um die Sicherheit bei Versandverfahren in Georgien zu verwenden. Hierbei ist dann für das Gebiet Georgiens für den Bürgen ein Zustellungsbevollmächtigter oder ein Wahldomizil zu benennen. Entsprechende Anträge können beim bewilligenden Hauptzollamt eingereicht werden und werden aus systemtechnischen Gründen erst ab Montag, den 03.02.2025 bearbeitet.
Bei Einfuhren mit Versendungsland Georgien (GE) ist ab dem 01.02.2025 der Wert „EU“ im Feld „Zollrechtlicher Status“ anzugeben.