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Nr. 7022086
Digitalisierung
Digitaler “Reisepass für Waren“
Ab dem 1. Juni 2026 beginnt die volldigitale Abwicklung des Carnet-Verfahrens – zunächst zwischen der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen. Weitere Länder werden schrittweise folgen. Bis Ende 2027 soll das Verfahren in allen Teilnehmerstaaten vollständig digital umgesetzt sein.
Während einer kurzen Übergangsphase kann in einigen Ländern weiterhin ein papiergebundenes Carnet erforderlich sein. Informieren Sie sich daher frühzeitig, um den Umstieg reibungslos zu gestalten.
Digitalisierung in zwei Stufen
Stufe 1: Online-Antragstellung (seit dem 1. Februar 2024)
Bereits seit Februar 2024 ist die Beantragung von Carnets vollständig digital möglich. Das sogenannte eCarnet-Verfahren ist heute der Standard.
Antragstellung erfolgt online über die IHK-Anwendung: eCarnet
Nach Prüfung stellt die Industrie-und Handelskammer das Carnet aus
Für Länder ohne digitales Verfahren werden weiterhin Papier-Carnets ausgegeben
Stufe 2: Volldigitale Abwicklung
Mit der zweiten Stufe entfällt das Papier-Carnet vollständig:
Abwicklung erfolgt digital, z. B. per QR-Code
Kein Vorlegen eines Papierdokuments beim Zoll mehr notwendig
Nutzung über App oder Desktop möglich
Download des Carnets direkt nach Ausstellung
Antragstellung erfolgt weiterhin online über die IHK-Anwendung: eCarnet
So funktioniert die Online-Beantragung
Nach Registrierung in der eCarnet-Anwendung können Sie Carnets direkt online beantragen:
Für anfallende Gebühren und Entgelte erhalten Nutzer der eCarnet-Anwendung einen Gebührenbescheid und Rechnungen zum jeweils ausgestellten Carnet.
Bitte beachten Sie, dass ausgestellte Carnets in Papierform vor der Nämlichkeitssicherung von der antragstellenden Person zu unterzeichnen ist. Zu unterschreiben sind ausschließlich das grüne Deckblatt im Feld "J. SIGNATURE OF HOLDER" und – sofern erforderlich – alle grünen Warenlistenzusatzblätter jeweils unten rechts im Feld "SIGNATURE OF HOLDER" sowie eine eventuell hochgeladene Vollmacht zur Verwendung eines Carnet A.T.A./C.P.D.. Nach der Ausstellung durch die IHK dürfen – und können auch bei online beantragten Carnets – keine Änderungen oder Ergänzungen mehr vorgenommen werden.
Technische Voraussetzungen
Internetzugang
Aktueller Browser (z. B. Chrome, Edge, Firefox, Safari)
Anmeldung durch eine verantwortliche Person im Unternehmen (eCarnet-Administrator)
Der E-Carnet Administrator ist die Person in Ihrem Unternehmen, die u.a. gegenüber unserer IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer Ihrer Firma in der Anwendung anlegt und verwaltet
Registrieren Sie sich mit einem Klick auf "Registrieren" unterhalb des Login-Bereichs.
Unter "Ausweisdokument” bitte die Vorder- und Rückseite des Personalausweises in einer Datei hochladen.
Einsendung des unterschriebenen Teilnahmeantrags im Original
Nach erfolgter Registrierung schicken wir Ihnen den Antrag auf Teilnahme am Verfahren der elektronischen Beantragung von Carnets A.T.A./C.P.D., den Sie uns bitte ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben auf Ihrem Geschäftspapier im Original zurücksenden.
Freischaltung durch die IHK
Sobald der Antrag bei uns eigegangen ist, schalten wir Ihren Administrator-Account frei und Sie können online Carnets beantragen sowie weitere Nutzer anlegen.
Tipp: Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit für die Registrierung ein. Wir empfehlen die Registrierung rechtzeitig vor Beantragung Ihres ersten Carnets vorzunehmen.
Erklärvideos: Schritt für Schritt zum Carnet
Die Internationale Handelskammer (ICC) erklärt in kurzen Videos, wie die volldigitale Carnet-Abwicklung funktioniert: ATA Carnet app & Desktop training