Temu, Shein & Co: Übergangslösung ab 2026
Mit Blick auf den stark gestiegenen Zustrom unverzollter E-Commerce-Kleinsendungen aus Fernost hat der Rat der EU am 13. November 2025 beschlossen, bereits ab 2026 eine Übergangslösung einzuführen. Damit soll ermöglicht werden, Zölle auf Waren unter 150 Euro schneller und einfacher zu erheben – lange bevor die ursprünglich geplante vollständige Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze im Jahr 2028 wirksam wird.
Die EU will damit entschiedener gegen Billigimporte von vorwiegend asiatischen Handelsplattformen wie Temu und Shein vorgehen. Die EU-Finanzminister einigten sich in Brüssel darauf, die Zollbefreiung für Pakete aus Drittstaaten mit einem Wert von weniger als 150 Euro aufzuheben. Gleichzeitig kündigte die EU die Prüfung einer einheitlichen Paketpauschale für Kleinsendungen an. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen im Onlinehandel zu reduzieren und die Zollabwicklung zu vereinfachen.
Was ist der Hintergrund zur Zollfreigrenze?
Der Onlinehandel mit günstigen Waren aus Drittstaaten – insbesondere über Plattformen wie Temu oder Shein – ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Viele dieser Sendungen bleiben zollfrei, da sie unter der bisherigen Wertgrenze liegen. Die EU und auch die DIHK sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung zulasten europäischer Anbieter. Mit der Abschaffung der Freigrenze und der Einführung einer standardisierten Pauschalgebühr soll künftig jede Sendung, unabhängig vom Warenwert, einer Abgabe unterliegen.
Laut Angaben des Europäischen Parlaments wurden im Jahr 2024 rund 4,6 Milliarden Niedrig-Wert-Sendungen (unter 150 Euro) in die EU importiert. Das entspricht etwa 12 Millionen Paketen pro Tag. Von diesen Importpaketen kamen 91 % aus China, insbesondere über Plattformen wie Temu und Shein. Zugleich stellt der Bundestagsausschuss für Digitales fest, dass täglich rund 400.000 Paketen pro Tag allein aus China nach Deutschland gelangen.
Welche Neuerungen sind bei der Zollfreigrenze geplant?
Die EU-Staaten einigten sich im November 2025 darauf, die Freigrenze von 150 Euro abzuschaffen und stattdessen künftig Zollabgaben bzw. Gebühren für alle Einfuhren unabhängig von der Höhe des Warenwertes vorzusehen. Die frühere Zielmarke der Umsetzung war 2028 – sie soll nun auf das Jahr 2026 vorgezogen werden.
Für Kleinsendungen soll künftig zudem eine einheitliche pauschale Abgabe geprüft werden. In Diskussion ist ein Wert von 2 bis 5 Euro pro Paket. Dieses Vorgehen ist jedoch noch nicht beschlossen und derzeit nur im Rahmen der Zollreform, die ab 2028 greifen soll, im Gespräch.
Perspektivisch sollen die Plattformen zu “fiktiven Einführern” erklärt werden und damit die Verantwortung für Zollformalitäten und -zahlungen von Verbrauchern übernehmen.
Ziel ist die Entlastung der Zollbehörden, mehr Transparenz sowie fairere Wettbewerbsbedingungen gegenüber Billiganbietern aus Drittstaaten.
