EUDR (Entwaldungsfreie Lieferkette) erneut verschoben
Die Einigung auf europäischer Ebene wurde auf Grundlage eines deutschen Vorschlags erzielt, für den die Bundesregierung erfolgreich die erforderliche Mehrheit unter den Mitgliedstaaten gewinnen konnte. Auch das Europäische Parlament hatte sich dem Votum des Rats und damit der deutschen Position angeschlossen. Für diese Lösung hatten auch wir uns nachdrücklich eingesetzt und den deutschen Vorschlag im europäischen Entscheidungsprozess unterstützt.
Mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung gelten insbesondere folgende Regelungen:
- Der Anwendungsbeginn auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Kleine Unternehmen erhalten – mit Ausnahme des Holzhandels, für den bereits die EU-Holzhandelsverordnung gilt – eine weitere Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2027.
- Wegfall der Verpflichtung zur Sammlung von Referenznummern entlang der EU-Lieferkette
- Herausnahme von Büchern, Zeitungen und andere Druckerzeugnisse aus dem EUDR-Geltungsbereich
- Erleichterungen für kleine Primärerzeuger aus Ländern ohne Entwaldungsprobleme:
- einmalige Abgabe einer vereinfachten Sorgfaltserklärung
- Angabe der Betriebsadresse anstelle von Geodaten der Betriebsflächen möglich
- Angabe durchschnittlicher Erntemengen pro Jahr
- Anpassung der Angaben in der vereinfachten Sorgfaltserklärung nur bei wesentlichen Änderungen
- Anwendung der vereinfachten Regelung auch auf Unternehmen, die nur mit einem Teilbetrieb als Primärerzeuger relevante Produkte in Verkehr bringen, insgesamt jedoch den Schwellenwert für kleine Unternehmen überschreiten
- Eine Revisionsklausel verpflichtet die Europäische Kommission zudem, bis April 2026 weitere Entlastungspotenziale zu prüfen, darüber dem Europäischen Parlament und dem Rat zu berichten und gegebenenfalls einen entsprechenden Legislativvorschlag vorzulegen.
Im Zusammenhang mit der Revisionsklausel hat die Europäische Kommission alle Interessengruppen aufgefordert, mögliche weitere Erleichterungsvorschläge bis Ende Januar 2026 einzureichen. Dabei brachte die Kommission ihre Erwartung zum Ausdruck, dass sich diese Vorschläge im Rahmen der bestehenden EUDR bewegen und sich im Wesentlichen auf deren Auslegung – insbesondere im Kontext der FAQs und Leitlinie – beziehen.
