Pan-Euro-Med-Zone (PEM)
Ägypten-Vermerk "REVISED RULES" bei der Ausfuhr
Die EU-Kommission empfiehlt, dass Ursprungsnachweise, ausgestellt für die Ausfuhr nach Ägypten, den Vermerk "REVISED RULES" beinhalten sollen, um Zollpräferenzen in Anspruch nehmen zu können.
Nach Mitteilung der EU-Kommission wendet Ägypten das revidierte regionale Übereinkommen bis zum Abschluss der internen Ratifizierungsverfahren mittels befristeter nationaler Maßnahmen an, um Störungen bei der Kumulierung zu verhindern.
Im Rahmen dieser befristeten Maßnahmen verlangen die ägyptischen Behörden, dass Ursprungsnachweise für Ausfuhren aus der Europäischen Union explizit auf die Anwendung der revidierten Regeln hinweisen.
Wurden Ursprungsnachweise ohne Vermerk in Ägypten abgelehnt, so können Ursprungsnachweise mit der Angabe "REVISED RULES" nachträglich ausgestellt werden. Diese Nachweise werden von den ägyptischen Behörden im Einklang mit den geltenden befristeten nationalen Maßnahmen akzeptiert.
In diesem Zusammenhang bestätigte Ägypten außerdem die Möglichkeit einer diagonalen Kumulierung mit der EU und den EFTA-Staaten, wenn Ägypten das Bestimmungsland ist.
Die in Ägypten ausgestellten oder ausgefertigten Ursprungsnachweise für Ausfuhren in die EU enthalten weiterhin die Angabe "TRANSITIONAL RULES".
