International
Entsendung ins europäische Ausland
Was müssen Mitarbeiter bei der Entsendung in europäische Länder jeweils beachten?
Bei der Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland stellen sich arbeits-, sozialversicherungs- sowie steuerrechtliche Fragen. Außerdem erfordern Einsätze von Mitarbeitenden in verschiedenen europäischen Ländern eine vorherige Anmeldung bei den Behörden.
Die IHK Düsseldorf hat nachfolgend für ausgewählte europäische Länder Informationen und Hinweise zusammengestellt.
Zudem laden die IHKs in NRW im Frühjahr 2026 zur Webinarreihe: Mitarbeiterentsendung in Europa – Länder im Fokus ein.
Länderübersicht
- Belgien - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3796618)
- Dänemark - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3800482)
- Finnland - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3801326)
- Frankreich - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3790780)
- Großbritannien - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3818886)
- Irland - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3819022)
- Island - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3819172)
- Italien - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3820734)
- Niederlande - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3821728)
- Norwegen - Hinweise zu Entsendungen (Link: https://handelskammer.blog/neues-zur-entsenderichtlinie/)
- Österreich - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 6147052)
- Polen - Hinweise zu Entsendungen (Link: https://www.ahk.pl/de/recht-steuern/arbeitnehmerentsendung)
- Portugal - Hinweise zur Entsendung (Nr. 3823036)
- Schweden - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3824964)
- Schweiz - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 2594610)
- Spanien - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3825446)
- Türkei - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 6261810)