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Spanien - Hinweise zu Entsendungen

Entsendemitteilung

Werden Mitarbeiter für eine Dauer von mehr als 8 Tagen nach Spanien zur Ausführung von Arbeiten entsandt, so müssen die lokal zuständigen Arbeitsbehörden in spanischer Sprache mittels einer sogenannten Entsendemitteilung über Details der Arbeiten vor Ort unterrichtet werden.
Diese Entsendemitteilung muss den Behörden vor Arbeitsantritt in Spanien zugehen. Sie enthält Angaben zum Projekt, Auftraggeber, Auftragnehmer, Dauer der Arbeiten und die Benennung der Mitarbeiter unter Angabe deren Ausweisnummer und des ausgeübten Berufes.
Die regionalen Ansprechpartner (Subdirecciones de trabajo) sind auf der Seite des Spanischen Arbeitsministeriums hinterlegt. 
Informationen zur Mitarbeiterentsendung, zu Registrierungspflichten und zu regional geltenden Tarifbestimmungen sind in englischer Sprache hier auf der Website des Spanischen Arbeitsministeriums einsehbar. 

Bauregister

Werden Mitarbeiter nach Spanien auf eine Baustelle für einen Zeitraum von mehr als 8 Tagen entsandt, so muss zusätzlich zu der Entsendemitteilung vor Aufnahme der Arbeiten eine Eintragung des Unternehmens in das Bauregister der Comunidad Autónoma/Provinz erfolgen,  das Registro de Empresas Acreditadas (REA).
Das Procedere der Anmeldungen ist mitunter sehr undurchsichtig, nur in spanischer Sprache möglich und erfordert eine spanische elektronische Signatur.
Unterstützung bietet die Deutsche Handelskammer für Spanien (AHK), die auf Ihrer Webseite auch unter anderem Informationen zum Entsenderecht sowie eine Pressemeldung zur Gesetzesänderung des spanischen Entsendegesetzes hinterlegt hat.