International

Finnland - Hinweise zu Entsendungen

Entsandte Arbeitnehmer / temporäre Tätigkeiten

Werden Arbeitnehmer nach Finnland entsandt, sind für alle Branchen und Tätigkeiten die sehr strengen Regelungen des finnischen Arbeitnehmerentsendegesetzes zu beachten.
Das bedeutet vor allem, dass die geltenden finnischen Mindestbedingungen in Bezug auf Gehälter, Arbeitszeiten und Arbeitsschutz eingehalten werden müssen. Diese Mindestbedingungen ergeben sich aus fast 200 allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
Ausländische Unternehmen werden von den finnischen Behörden häufig kontrolliert; bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen.
Auf den Seiten der Arbeitsschutzbehörde Tyosuojelu können in englischer Sprache Hinweise für:
eingesehen werden.

Meldepflicht bei Mitarbeiterentsendungen

Dies betrifft alle Entsendungen, unabhängig von ihrer Einsatzdauer. Ausgenommen sind konzerninterne Entsendungen bis zu maximal fünf Arbeitstagen, nicht aber in der Baubranche. Die Meldung ist vor dem Beginn des Arbeitseinsatzes oder spätestens am ersten Arbeitstag an die Arbeitsschutzbehörde abzugeben.
Hinweise zur Meldung stehen hier auf der Webseite der finnischen Arbeitsschutzbehörde bereit (in englischer Sprache).
Zu melden sind unter anderem Informationen über das Unternehmen, den Auftraggeber, das Generalunternehmen (im Baugewerbe), den Vertreter, den Mitarbeiter, den Beginn und die Dauer der Entsendung, den Einsatzort und die Branche. Eine erneute Meldung wird erforderlich, wenn die Daten sich ändern.
Für Einsätze die 10 Arbeitstage übersteigen, muss ein Vertreter in Finnland benannt werden.
Die Meldung erfolgt über die Webseite der Arbeitsschutzbehörde.

Sonstige Informationen

Weitere Informationen, insbesondere zu Qualifikationen und Pflichtversicherungen, sind hier auf der Website von Germany Trade & Invest hinterlegt.
Zudem unterstützt die Deutsch-Finnische IHK bei steuerlichen und rechtlichen Fragen der Mitarbeiterentsendung hier auf ihrer Website.