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Niederlande - Hinweise zu Entsendungen
Welche Meldepflicht gibt es bei der Mitarbeiterentsendung in die Niederlande?
Seit dem 01.03.2020 muss vor der Verrichtung einer vorübergehenden Dienstleistung in den Niederlanden eine Meldung abgegeben werden.
Die Meldung hat elektronisch über die Webseite Posted Worker zu erfolgen, die teilweise auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht. Einsätze, die vor dem 01.03.2020 angefangen haben, müssen nicht nachgemeldet werden.
Von der Meldepflicht sind bestimmte Tätigkeiten ausgenommen.
Es handelt sich dabei zum Beispiel um die Installation einer Maschine durch Fachkräfte, wenn diese Installation wesentlicher Teil des Kaufvertrags über die Maschine war und die Installation nicht länger als acht Tage dauert. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für das Baugewerbe.
Ebenso ausgenommen sind auch bestimmte Wartungs- und Reparaturarbeiten, bestimmte Tätigkeiten innerhalb des Verkehrssektors, der Besuch von wissenschaftlichen Kongressen und die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen.
Ausnahmen gelten ebenso für Journalisten, Künstler, Sportler und Forscher.
Die Ausnahmen von der Meldepflicht unterliegen überwiegend zeitlichen Einschränkungen, die aber relativ großzügig bemessen sind.
Für eine dringend erforderliche Wartung von in die Niederlande gelieferten Maschinen durch Arbeitskräfte des Lieferanten gilt zum Beispiel ein meldefreier Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Wochen pro Zeitraum von 36 Wochen.
Was sind die Arbeitsbedingungen in den Niederlanden im Rahmen von Entsendungen?
Ausländische Entsender sind verpflichtet, die in den Niederlanden geltenden Mindest- oder Tariflöhne, wie auch Arbeitszeit und Urlaubsbedingungen einzuhalten.
Diese können, wie auch eine Reihe anderer relevanter Aspekte, dem „Guide for posting employees tot the Netherlands“ auf einem Behördenportal in englischer Sprache entnommen werden.
Die Deutsch-Niederländische Handelskammer hat unter anderem zu Arbeitnehmerentsendungen in die Niederlande ein Merkblatt verfasst.
Welches Mautsystem gilt für LKW?
Zum 1. Juli 2026 haben die Niederlande ein kilometerabhängiges Mautsystem für schwere Nutzfahrzeuge eingeführt.
Ausführliche Informationen stehen unter www.trucktol.nl bereit.Eine Eurovignette ist in den Niederlanden somit nicht mehr erforderlich. Wenn Sie ausschließlich Autobahnen in den Niederlanden befahren, können Sie über AGES eine Rückerstattung beantragen.
Quelle: Portal “Eurovignette”