International

Italien - Hinweise zu Entsendungen

Registrierungspflicht

Seit 2016 ist ein neues italienisches Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft, welches in der EU ansässigen Unternehmen Regeln für Mitarbeiterentsendungen nach Italien auferlegt.
Diese werden unter anderem verpflichtet, sich auf dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums zu registrieren und die Entsendungsfälle zu melden.
Die wesentlichen Aspekte sind in einem Merkblatt der AHK Italien aufgeführt, welches hier angefordert werden kann.
Die Registrierung ist online bis zum Vortag des Beginns der Entsendung beim italienischen Arbeitsministerium in italienischer Sprache vorzunehmen. Das italienische Arbeitsministerium stellt hier Informationen in englischer Sprache rund um die Mitarbeiterentsendung bereit.

Baustellenführerschein

Seit dem 1. Oktober 2024 benötigen Unternehmen und Selbständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen in Italien tätig sind, einen von der Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde ausgestellten Punkteführerschein.
Dieser Führerschein ist an spezifische Sicherheitsanforderungen gebunden, und bei Nichteinhaltung drohen erhebliche Geldstrafen sowie ein Verbot der Teilnahme an öffentlichen Arbeiten.
Unter temporären oder mobilen Baustellen versteht man Orte, an denen jegliche Hochbau- oder Tiefbauarbeiten durchgeführt werden, auch zum Beispiel im Verkehrswegebau oder Forstwirtschaftsprojekte.
Weitere Details hat die AHK Italien auf ihrer Webseite zum Download bereitgestellt.

Lohn – und Arbeitsbedingungen

Für die Dauer der Entsendung sind die italienischen Mindestlohn-, Tarifvertrags- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Diese sind auf der Website des italienischen Arbeitsministeriums auch in englischer Sprache hinterlegt.
Ausnahme: Auf Erstmontage- beziehungsweise Einbauarbeiten, die in einem Liefervertrag vorgesehen und unerlässlich für die Inbetriebnahme der gelieferten Güter sind und von qualifizierten oder spezialisierten Arbeitnehmern durchgeführt werden, finden die gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften bezüglich bezahltem jährlichen Mindesturlaub sowie Mindestlöhne (inklusive Überstundenvergütung) keine Anwendung, wenn die Dauer der Entsendung acht Tage nicht übersteigt. Bestimmte Bauarbeiten sind allerdings von dieser Ausnahme ausgeschlossen. Alle anderen Verpflichtungen bleiben bestehen. Die Entsendung muss also unter anderem auch unter der acht-Tage Schwelle gemeldet werden.

Aufenthalt

EU-Bürger benötigen für den Aufenthalt in Italien keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Staatsbürger von Nicht-EU-Staaten könnten im Falle einer Entsendung oder einer Arbeitsaufnahme in Italien ein Visum benötigen, insbesondere bei Einsätzen über 90 Tagen. Das italienische Außenministerium gibt hier Auskunft über etwaige Visapflichten.

Autobahnmaut

Die meisten Autobahnen in Italien sind mautpflichtig, je nach Fahrzeugklasse und Anzahl der Achsen. Die pro Strecke anfallenden Gebühren können hier auf der Webseite der italienischen Autobahnverwaltung recherchiert werden.