International

Dänemark - Hinweise zu Entsendungen

Meldepflicht – RUT-Register

Ausländische Unternehmen, die zur Ausführung von Dienstleistungen Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, sind in den meisten Fällen verpflichtet, diese dem Register für ausländische Dienstleister (RUT) zu melden.
Die AHK Dänemark informiert hier darüber, für welche Entsendefälle die Registrierungspflicht gilt.
Die Dienstleistung und die beteiligten Personen müssen spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme elektronisch hier auf der Webseite gemeldet werden.
Weitere Hinweise zu Entsendungen nach und Bautätigkeiten in Dänemark können
entnommen werden.

Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und Steuern

Hinweise zu Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Sozialversicherung und Steuern enthält das Portal WorkplaceDenmark. Die Informationen sind teilweise auch in deutscher Sprache hinterlegt.

Mautpflicht für LKW über 12 Tonnen

Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen  benötigen für die Nutzung der Autobahnen in Dänemark, wie auch in Schweden, Luxemburg und den Niederlanden, die elektronische Eurovignette.
Diese kann hier angefordert werden.