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Nr. 6138306
Abfall- und Kreislaufwirtschaft
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung. Hier geben wir einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen.
Verpackungsentsorgung in Europa
Die Europäische Verpackungsverordnung setzt erstmals europaweit einheitliche Standards in der Verpackungsentsorgung.
Unbedingt beachten!
Neue Regeln für Abfallströme
Novellierte Verordnung der EU gilt ab 21. Mai. Welche wesentlichen Änderungen Unternehmen beachten müssen.
Neue Regelungen für Elektrogeräte
Was Sie über den gesamten Produktkreislauf bei Elektrogeräten beachten müssen.
Ende der Abfalleigenschaft
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beurteilte das Erreichen des Endes der Abfalleigenschaft. Was bedeutet das?
Entsorgungsfachbetrieb
Was ist ein Entsorgungsfachbetrieb und was sind die gesetzlichen Pflichten für Betreiber, Sammler, Beförderer, Händler und Makler.
EU-Batterieverordnung
Seit dem 17. August 2023 ist die neue EU-Batterieverordnung in Kraft. Sie gilt für alle in der EU in Betrieb genommenen und in Verkehr gebrachten Batterien.
Gewerbeabfallverordnung
Die Gewerbeabfallverordnung enthält zahlreiche Pflichten zur Getrenntsammlung, Vorbehandlung und Dokumentation, den Unternehmen nachkommen müssen.
Einwegkunststofffondsgesetz
Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller seit 2024, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen.
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz setzt EU-Vorgaben aus der Abfallrahmenrichtlinie um. Ziel ist die Ausrichtung nationaler Vorschriften am Klima- und Ressourcenschutz.
Mehrwegverpackungspflicht
Seit 2023 müssen Endvertreiber/Befüller von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln oder Einweggetränkebechern eine Mehrwegalternative anbieten.
Positionspapier Biomasse
Die IHKs in Berlin und Brandenburg sprechen sich für stärkere Beachtung der Rolle von Biomasse im Rahmen von Kreislauf- und Energiewirtschaft und in der politischen Debatte aus. Dazu werden in einem Positionspapier acht Kernforderungen zur künftigen Nutzung von Biomasse formuliert.
Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (LAGA M34)
Die Mitteilung LAGA M34 ist nicht rechtsverbindlich, sondern eine Orientierung für den Vollzug, aber praktisch von hoher „Verbindlichkeit“ für betroffene Unternehmen.