Gleichstellung

Erklärung zur Barrierefreiheit


Die IHK Cottbus bemüht sich, ihre Internetseite (https://www.cottbus.ihk.de) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BbgBGG), die Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt sowohl für Website www.ihk.de/cottbus als auch für die entsprechenden mobilen Inhalte.
Als IHK Cottbus nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das ab dem 1. Januar 2025 auch bei der IHK Cottbus zum Einsatz kommt.
Dieses umfasst
  • die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß der BITV 2.2
  • Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
  • Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
  • Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit 
  • Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
  • Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
Es ist uns ein Anliegen, die oben beschriebenen Maßnahmen zügig zu ergreifen. Geplant ist, bis zum Ende des ersten Quartals 2025 die erforderlichen Änderungen der zentral verwalteten CMS-Elemente vorzunehmen, wobei der Umfang der Arbeiten derzeit noch nicht final abgeschätzt werden kann. Parallel dazu finden Schulungen für Redakteure und Verantwortliche statt. Aller Voraussicht nach werden wir als IHK Cottbus somit ab dem zweiten Quartal 2025 die Umsetzung der redaktionellen Maßnahmen beginnen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite und die entsprechenden mobilen Inhalte sind wegen folgender Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der BbgBITV vereinbar. Der Webauftritt der IHK Cottbus wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Das Abwägungsverfahren nach Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt.

Nicht-barrierefreie Inhalte
Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:
PDF-Dokumente und Formulare
  • Unsere PDF-Dokumente und Formulare zum Download sind nicht barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung gestellt.
  • Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten und Formulare zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
  • Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei oder ein bestimmtes Formular benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter info@cottbus.ihk.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden sollen.
Publikationen
  • Unsere Fachpublikationen sind derzeit nicht barrierefrei.
  • Bei Fachpublikationen die vor September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahrens sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden Publikationen bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
  • Falls Sie bestimmte Fachpublikationen benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter info@cottbus.ihk.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
  • Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen.
Videos
  • Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in Video-Plattformen. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen, zeitnah anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.

Optimierungspotenziale

Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Seite wird das Content Management System CoreMedia genutzt. Derzeit ist eine komplette Neustrukturierung für Gestaltung, Design und Nutzerführung in Arbeit. Es wurden im Zuge der ständigen Weiterentwicklung und der Zugehörigkeit zum IHK24-Verbund (www.ihk24.de) alle technischen Voraussetzungen für eine barrierefreie Website geschaffen. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.
Auf inhaltlicher Ebene wurden bisher Texte hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten optimiert und die vorhandenen Bilder und Grafiken zudem mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Internetseite www.cottbus.ihk.de auffallen, können Sie uns das mitteilen unter:
Industrie- und Handelskammer Cottbus
Goethestraße 1
03046 Cottbus
Tel. 0355 365-0
E-Mail: info@cottbus.ihk.de
info@cottbus.ihk.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unser Webseite www.ihk.de/cottbus unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen zu stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an. Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgender Adresse:
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Janny Armbruster
Haus S
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-5014
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. September 2024 erstellt und zuletzt am 18. Dezember 2024 angepasst.
Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit beruht auf einer durch die IHK Cottbus durchgeführten Selbstbewertung.