Verpackungsentsorgung in Europa

Die Europäische Verpackungsverordnung (PPWR) setzt erstmals europaweit einheitliche Standards in der Verpackungsentsorgung und gilt seit dem 12. August 2026 EU-weit. Neben der PPWR können die einzelnen Mitgliedstaaten jedoch weiterführende Regelungen festlegen. In Deutschland gilt das im Juni 2026 beschlossene Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG).
Unternehmen, welche Produkte ins europäische Ausland exportieren und dort Verpackungen in Verkehr bringen, müssen die jeweiligen Regelungen des Exportlandes kennen. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetze und der Sprachbarriere kann das zu zahlreichen Schwierigkeiten in der Praxis führen. Vor allem kleinere (Online)-händler stoßen dabei an ihre Grenzen.
Hier finden Sie aktuelle Informationen, die die DIHK in unregelmäßigen Abständen aktualisiert:

EU- Verpackungsverordnung: PPWR

Am 16. Dezember 2024 wurde die Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) vom Rat der Europäischen Union offiziell angenommen. Sie ist am 12. August 2026 in Teilen in Kraft getreten. Die PPWR zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingquoten zu erhöhen und verbindliche Standards für die Gestaltung von Verpackungen festzulegen. Dazu werden Wiederverwendungsziele eingeführt, bestimmte Arten von Einwegverpackungen beschränkt und Marktteilnehmer verpflichtet, Verpackungen auf ein Minimum zu reduzieren. Doch Vorsicht: es gelten nicht alle Pflichten und Ziele sofort. Eine Übersicht darüber, wann welche Regelungen in Kraft treten, finden Sie in unserem Artikel zur PPWR.
Weiterführende Informationen zur PPWR können Sie auch dem Merkblatt der DIHK entnehmen Link oder den FAQ der EU-Kommission Link.

Verpackungsgesetze in ausgewählten Ländern

Für den Handel mit dem europäischen Ausland stehen Ihnen die Auslandshandelskammern (AHK) der jeweiligen Länder als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Übersicht zu den einzelnen AHKs in Europa finden Sie hier.

Polen

In Polen findet aktuell ein Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel statt , die Anforderungen der PPWR an die Verpackungsabfallwirtschaft und die Erweiterte Herstellerverantwortung zu erfüllen. Über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahren können Sie sich hier informieren. Aktuell gilt das Gesetz vom 13. Juni 2013 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Das neue Gesetz (UC100) sieht wesentliche Änderungen in folgenden Bereichen vor:
  • Finanzierung der Verpackungsabfallwirtschaft
  • Organisation des EPR-Systems
  • Pflichten der Unternehmen, die nach Polen Verpackungen importieren
Hersteller können sich aktuell noch über das nationale Register BDO registrieren.

Dänemark

Ausländische Unternehmen unterliegen in Dänemark der Überwachung und Kontrolle der dänischen Umweltschutzbehörde. Detaillierte Informationen zu der Ausgestaltung der PPWR hat das dänische Umweltministerium unter diesem Link veröffentlicht. Dort finden Sie ebenfalls Näheres zu dem nationalen Rückgabesystem Dansk Retursystem.

Belgien

Belgien verfügt bereits über ein etabliertes System für die erweiterte Herstellerverantwortungen. Für die Überwachung und Koordinierung aller Pflichten im Verpackungssektor ist die Interregionale Kommission für EPR (EPRiBEL) verantwortlich. Als Hersteller können Sie sich außerdem bei einem der beiden nationalen Herstellerregister Fostplus oder Valipac ab 2027 anmelden.

Frankreich

Frankreich besitzt seit 1975 ein System für die erweiterte Herstellerverantwortung und diente der EU unter anderem als Vorbild für das Verursacherprinzip. Mit dem französischen AGEC-Gesetz von 2020 wurde der Anwendungsbereich der erweiterten Herstellerverantwortung stark erweitert, unter anderem auf Spielzeug, Sportartikel und Bauprodukte. Frankreich plant, die vorgesehenen Handlungsspielräume im Artikel 4 der PPWR zu nutzen, um bestehende, strengere nationale Gesetze beizubehalten. Grundlage für die Anwendbarkeit des Artikel 4 der PPWR ist es, dass die nationalen Vorgaben der PPWR nicht widersprechen. Trotzdem müssen Unternehmen, die in Frankreich tätig sein wollen, den Blick sowohl auf nationale, als auch europaweite Regelungen werfen.
Für die Umsetzung der PPWR ist die ADEME, bzw. die DSREP (Direction de la Supervision des Filières REP) zuständig. Eine Registrierung im nationalen Herstellerregister ist Pflicht.
Weitere Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung von Verpackungen und Produkten in Frankreich, stellt die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer zur Verfügung (z.B. hier: AHK Frankreich).

Spanien

In Spanien ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) mit ihren umfassenden Verpflichtungen bereits in nationales Recht integriert. Für die Umsetzung der PPWR ist in Spanien das Umweltministerium zuständig (Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico). Unter dem Dach des Ministeriums wird das elektronische Herstellerregister Registro de Productores de Producto geführt. Außerdem ist sowohl für B2B- als auch für B2C-Verträge eine Anmeldung beim Entsorgungssystem ECOEMBES nötig.