Verpackungsentsorgung in Europa
Die Verpackungsentsorgung in Europa ist sehr heterogen. Grundlage für die Regelungen in den einzelnen Ländern der Europäischen Union ist die Europäische Verpackungsrichtlinie. In Deutschland wurde diese zunächst als deutsche Verpackungsverordnung umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2019 gilt das deutsche Verpackungsgesetz.
Unternehmen, welche Produkte ins europäische Ausland exportieren und dort Verpackungen in Verkehr bringen, müssen die jeweiligen Regelungen des Exportlandes kennen. Aufgrund der höchst unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen und der Sprachbarriere kann das zu zahlreichen Schwierigkeiten in der Praxis führen. Vor allem kleinere Onlinehändler stoßen dabei an ihre Grenzen.
Hier finden Sie aktuelle Informationen, die wir in unregelmäßigen Abständen aktualisieren:
EU- Verpackungsordnung : PPWR
Am 16. Dezember 2024 wurde die Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) vom Rat der Europäischen Union offiziell angenommen. Die PPWR zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingquoten zu erhöhen und verbindliche Standards für die Gestaltung von Verpackungen festzulegen.
Die neuen Vorschriften legen außerdem Wiederverwendungsziele fest, schränken bestimmte Arten von Einwegverpackungen ein und verpflichten Marktteilnehmer dazu, Verpackungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die PPWR wird Unternehmen in der EU vor erhebliche Herausforderungen stellen, mit strengeren Recyclingvorgaben und neuen Anforderungen an Verpackungsdesign und -kennzeichnung. Um den neuen Vorschriften gerecht zu werden und Sanktionen zu vermeiden, ist schnelles und gezieltes Handeln erforderlich.
Hinweise zur Verpackungskennzeichnung
Frankreich
Eine Kennzeichnungspflicht von Haushaltsverpackungen und Produkten mit dem Triman-Logo besteht in Frankreich bereits seit 2015. Nun wurde diese ausgeweitet. Zudem besteht nun eine Verpflichtung Informationen zur Mülltrennung anzubringen. Weiter gibt es Änderungen bezüglich des Symbols des "Grünen Punkts".
Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung von Verpackungen und Produkten in Frankreich, welche sich aus der Verordnung Nr. 2022-748 vom 29. April 2022 ergeben, stellt die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer zur Verfügung (z.B. hier: AHK Frankreich).
Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für gewerbliche Verpackungen, die ursprünglich für den 1. Januar 2025 geplant war, wurde aufgrund von Verzögerungen bei der Ausarbeitung der entsprechenden Rechtsvorschriften verschoben. Insbesondere betrifft dies den Erlass und die Verordnung, die die Rahmenbedingungen für die Einrichtung des oder der zuständigen Rücknahmesysteme festlegen sollten. Bislang wurde noch keine Zulassung für ein Rücknahmesystem in diesem neuen Bereich erteilt. Die Zulassung des oder der verantwortlichen Rücknahmesysteme wird voraussichtlich nicht vor Sommer 2025 erfolgen.
Am 6. Dezember 2024 wurde die Verordnung zur Einführung des EPR-Bereichs für Einweg-Hygienetextilien verabschiedet, die ursprünglich am 1. Januar 2024 in Kraft treten sollte. Folgende Produkte sind hiervon betroffenen: Feuchttücher, Hygieneprodukte aus Papier, Intimhygieneprodukte und medizinische Einwegtextilien. Auch für diesen Bereich wurde bisher noch kein Rücknahmesystem zugelassen.
Spanien
Seit dem 1.1.2025 gilt die Kennzeichnungspflicht von Haushaltsverpackungen. Ausführliche Informationen zu den Kennzeichnungsmöglichkeiten finden Sie hier in englischer Sprache. Die europäische Union hat im Dezember 2024 bezüglich der geforderten Kennzeichnungspflicht ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Spanien eingeleitet; dies setzt die Kennzeichnungspflicht jedoch nicht aus.
Des Weiteren gilt ab dem 1.1.2025 die Erweiterte Herstellerverantwortung in Spanien nicht mehr nur für Haushaltsverpackungen, sondern erstreckt sich nun auch auf gewerbliche und industrielle Verpackungen.
Dänemark
Seit April 2024 sind Unternehmen, die der Erweiterten Herstellerverantwortung für den Bereich Verpackungen unterliegen, verpflichtet, sich beim dänischen Herstellerregister für die Erweiterte Herstellerverantwortung zu registrieren. Unternehmen, die nicht in Dänemark ansässig sind, sind verpflichtet, in Dänemark einen Bevollmächtigten zu stellen. Die Rücknahmepflicht für Verpackungen erstreckt sich auf alle Arten von Verpackungen.
Ausländische Unternehmen unterliegen in Dänemark einer erweiterten Herstellerverantwortung insbesondere bei Lieferungen an dänische Endverbraucher aber auch für Transportverpackungen an dänische Vertreiber, wenn die Transportverpackung beim Vertreiber als Abfall anfällt. Detaillierte Informationen zu der Herstellerverantwortung hat das dänische Umweltministerium unter diesem Link veröffentlicht.
Seit 2025 werden die Vorschriften zur Herstellerverantwortung für Verpackungen in vollem Umfang in Dänemark umgesetzt. Unternehmen, die beim Umweltministerium registriert sind, sind verpflichtet, bis Mitte Januar 2025 einem Rücknahmesystem beizutreten.
Neue Verpackungsverordnung in Schweden seit Januar 2023
Am 1. Januar 2023 trat eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft. Ein „Hersteller“ ist seit 2019 derjenige, der ein verpacktes Produkt in Schweden in Verkehr bringt. Seit 2021 sind diese Unternehmen auch dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde zu registrieren und eine jährliche Registrierungsgebühr zu entrichten. Wenn ein Unternehmen aus einem Land außerhalb Schwedens ein verpacktes Produkt oder eine Verpackung an einen Endverbraucher oder eine Privatperson via Versandhandel / E-Commerce in Schweden verkauft, unterliegt der Verkäufer den Rechtsvorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die Deutsch-Schwedische Handelskammer bietet Unternehmen, die von der neuen Herstellerverantwortung betroffen sind, an sowohl das laufende Meldeverfahren gegenüber einer schwedischen Recyclingorganisation abzuwickeln und auch in Zusammenarbeit mit der Recyclingorganisation das Reporting an das schwedische Verpackungsregister in Schweden zu übernehmen. Ferner unterstützt die AHK bei der Registrierung bei der Umweltbehörde.
Weitere Informationen: Neue Verpackungsverordnung in Schweden seit Januar 2023
Verpackungsgesetze in ausgewählten Ländern
Unter “Weitere Informationen” auf der rechten Seite finden Sie nähere Informationen zu Regelungen einzelner Ländern. Im Rahmen einer Veranstaltung der DIHK wurden die Präsentationen durch die einzelnen Auslandshandelskammern (AHK) zur Verfügung gestellt. Die Präsentationen beinhalten auch Ansprechpartner in den einzelnen AHKs für weitere Fragen.