Unbedingt beachten!
Eine wesentliche Änderung ist die verpflichtende Digitalisierung aller Dokumente bei grenzüberschreitenden Abfallströmen.
Neue Regeln für Abfallströme - Das müssen Sie beachten
Für grenzüberschreitende Abfalltransporte gelten ab 21. Mai neue Regeln. Die EU hat ihre Verordnung über die Verbringung von Abfällen novelliert. Illegale Abfallströme sollen wirksamer unterbunden, Umweltstandards erhöht und die europäische Kreislaufwirtschaft gestärkt werden.
Eine wesentliche Änderung ist die verpflichtende Digitalisierung aller Dokumente bei grenzüberschreitenden Abfallströmen.
Papier ist ab 21. Mai passé: „Die Verfahren bleiben gleich, aber sie werden jetzt in der digitalen Welt gelebt“, sagt Wiebke Schnee, Teamleiterin bei der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin, die für grenzüberschreitende Abfallverbringung zuständig ist.
Das bedeutet, Notifizierungen, Versandinformationen und andere Dokumente müssen ab Mai digital hinterlegt werden. Die EU stellt dafür ein europaweit einheitliches IT-System mit der Bezeichnung DIWASS bereit. Alternativ darf auch Software von privaten Anbietern genutzt werden, die mit DIWASS kompatibel ist.
Verfahren jetzt digital
Um im DIWASS-System Dokumente hinterlegen zu können, müssen sich Unternehmen vorab registrieren, zum Beispiel über ein neu eingerichtetes Portal eREGD, das über die Website zks-abfall.de erreichbar ist. Die Registrierung dort soll ab April (Stand März – d. Red.) möglich sein. Dafür wird eine sogenannte Hauptidentifizierungsnummer gebraucht. Das kann zum Beispiel die sogenannte EORI-Nummer sein, die man beim Zoll kostenlos beantragen kann.
Die Sonderabfallgesellschaft SBB prüft diese Registrierung und gibt sie frei. SBB-Expertin Wiebke Schnee empfiehlt Unternehmen, sich frühzeitig zu registrieren. Wie viele Betriebe sich über eREGD anmelden werden, ist für die SBB derzeit nicht absehbar. Bislang wurden von der Sonderabfallgesellschaft nur jene Unternehmen erfasst, die sich mit sogenannten gelben, also notifizierungspflichtigen Abfällen befassen.
Jetzt müssen sich erstmals Erzeuger, Entsorger, Transporteure, Verwerter von ungefährlichen „grünen“ Abfällen wie Kunststoffabfällen, Altkleidern, Papier, Schrott oder Altreifen online registrieren. Die EU will damit nicht nur Verfahren vereinfachen, sondern auch diese Abfallströme erfassen und Transparenz herstellen.
Wer muss sich registrieren?
Wichtig ist, betont Wiebke Schnee, dass sich alle Beteiligten registrieren – also die Erzeuger von Abfällen, die Transporteure, die Verwerter und die beteiligten Behörden. „Wenn ein Erzeuger zum Beispiel Abfälle von einem Unternehmen transportieren lassen will, das nicht in DIWASS registriert ist, dann darf der Transporteur die Fracht nicht befördern“, erläutert sie.
Die Unternehmen beziehungsweise Behörden müssen sich in ihrem jeweiligen Heimatland registrieren lassen.
Welche weiteren Änderungen gibt es?
Die EU verschärft auch Qualitäts- und Umweltstandards. Kunststoffabfälle dürfen ab November nicht mehr in Nicht-OECD-Staaten ausgeführt werden. Das betrifft etwa asiatische Länder, die bisher viele dieser Stoffe abgenommen haben. Ein Nicht-OECD-Staat kann frühestens ab 21. Mai 2029 bei der EU-Kommission einen Antrag auf Aufhebung des Verbots stellen. Bis dahin will die EU Listen von Ländern und Unternehmen erstellt haben, die bestimmten Umweltstandards entsprechen. Sie sollen dann für Exporte zugelassen werden können.
Neue Qualitätsstandards für Kunststoffabfälle – was heißt das?
Für Kunststoffe, die in die EU und in OECD-Länder ausgeführt werden, gelten ab November höhere Qualitätsstandards.
„Für Fremdstoffe in Kunststoffabfällen setzt die neue Verordnung erstmalig Grenzwerte fest. Das war bisher nicht rechtlich verpflichtend geregelt“, erläutert Wiebke Schnee.
Sie müssen nahezu frei von Verunreinigungen und für das Recycling bestimmt sein. In solchen Exporten dürfen innerhalb der EU lediglich sechs Prozent Fremdstoffe enthalten sein. Für Transporte aus der EU heraus liegt der Wert bei nur zwei Prozent. Um das zu erreichen, müssen Kunststoffe einen aufwendigen Sortierprozess durchlaufen. Die Regelung zielt darauf ab, dass mehr dieser Ressourcen in Europa wiederverwendet werden. Wer sich detaillierter über die neue Verordnung und das IT-System DIWASS informieren will, dem empfiehlt Wiebke Schnee die FAQ auf den Webseiten der SBB. Dort gibt es verständliche Erläuterungen zu Fragen rund um die neuen Regelungen. Außerdem sind weiterführende Hintergrundmaterialien verlinkt.