Nr. 11150

Export von Waren in Drittländer

Wie funktioniert ein Export? Unter welchen Voraussetzungen darf ich eine Ware exportieren? Welche Dokumente sind erforderlich? Bestehen ggf. Ausfuhrbeschränkungen? Wo sind die Formalitäten zu erledigen?

Änderungen für den Warenverkehr mit Chile ab dem 01. Februar 2025.

Man sieht die Flagge des vereinigten Königreichs © James Giddins

Die Einführung der vollständigen Zollkontrollen für Waren aus der EU ist bereits mehrmals verschoben worden. Die britische Regierung hatte mit dem Border Target Operating Model einen neuen Plan veröffentlicht, welches einen neuen Ansatz für Sicherheitskontrollen bei allen Einfuhren sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen an den britischen Grenzen vorschlägt. Der neue Plan sieht auch für Einfuhren von Lebensmitteln dauerhafte Erleichterungen vor.

Wer importiert oder exportiert, muss im Besitz einer EORI-Nummer (Economic Operator's Registration and Identification Number) sein. Beantragungen und Änderungen können online durchgeführt werden.

Mehrere bunte Container © Kara - Fotolia

Der Warenexport unterliegt vielen komplexen Vorschriften und Risiken. Um Ihren Export erfolgreich umzusetzen haben wir einen Leitfaden zur Orientierung für Sie erstellt.

Der Registrierter Ausführer ist eine erforderliche Kennung um die Gewährung des günstigeren Zollsatzes durch die Ursprungspräferenz gegenüber den Handelspartner in Anspruch zu nehmen. - Auch für die Präferenzgewährung mit dem VK ist der REX erforderlich.

Zwei Geschäftsmänner geben sich einen Handschlag. © FotolEdhar - Fotolia

Die Incoterms® 2020 - die Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln - vereinfachen die Regelungen zu Ihren Transportkosten und den Gefahrenübergang Ihrer Waren.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur dokumentären Zahlungsabwicklung.

Ein Mann im Anzug rennt Treppenstufen hinauf. © Flamingo Images

Mit den richtigen Zahlungsbedingungen können sich Exporteure gegen Risiken im Außenhandel absichern. Es wird zwischen drei Kategorien unterschieden: Politische und Länderrisiken; wirtschaftliche Risiken; Währungsrisiken.

Ein Carnet (meist Carnet ATA) wird als internationaler „Reisepass für Waren“ benötigt, um Waren vorübergehend zoll- und steuerfrei in ein Nicht-EU-Land (Drittland) auszuführen und wieder einzuführen. Es vereinfacht den Zollprozess für Messegüter, Berufsausrüstung und Warenmuster, ersetzt nationale Zollanmeldungen und entbindet von der Sicherheitsleistung.

Waren, die im Ausland nur vorübergehend verbleiben sollen, können auch außerhalb des Carnet A.T.A.- Verfahrens in Drittländer verbracht und im Anschluss wiedereingeführt werden. Generell gilt, dass die vorübergehende Verbringung mit der Hinterlegung einer Sicherheit verbunden ist.

Anja Markmann
Bereich: International
Themen: Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Indien