Zahlungsverkehr bei internatioalen Geschäften

Risiken in Zielmärkten

Mit den richtigen Zahlungsbedingungen können sich Ex- bzw. Importeure gegen zahlreiche Risiken im Außenhandel absichern. Hier kann zwischen drei Kategorien unterschieden werden: Politische und Länderrisiken; wirtschaftliche Risiken; Währungsrisiken.

Politische und Länder-Risiken

  • Käuferland verzögert Devisenzahlungen (Transferrisiko)
  • Käuferland verhindert Devisenzahlungen (Konvertierungsrisiko)

Wirtschaftliche Risiken

  • Nichtabnahme der vertragsgemäß gelieferten Ware durch den Importeur (Warenabnahmerisiko)
  • Importeur kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach (Delkredererisiko)

Währungsrisiken

Um die beschriebenen Risiken zu minimieren, sollte man mit seiner Bank eine genaue Analyse der möglichen Probleme durchführen und mit ihr entsprechende Zahlungsbedingungen und Finanzierungsarten vereinbaren.
Bei der Festlegung der Zahlungsbedingungen haben Exporteur und Importeur entgegen gesetzte Interessen. Der Exporteur ist daran interessiert, Kursschwankungen, insbesondere eine Abwertung der ausländischen Währung
  • die Zahlung so früh wie möglich zu erhalten, am besten vor der Auslieferung der Ware
  • Zahlungsrisiken, einschließlich Währungs- und Transferrisiko auf den Importeur abzuwälzen
  • keine Warenkredite zu gewähren
Der Importeur hingegen hat ein Interesse daran, das Risiko der Nicht-Zahlung seitens des Importeurs auszuschließen
  • so spät wie möglich zu zahlen, am liebsten nach Erhalt des Erlöses durch den Weiterverkauf der Ware
  • das gesamte Zahlungsrisiko auf den Export abzuwälzen
  • eine Kreditaufnahme bei der Bank zur Finanzierung des Importes zu vermeiden
Die zu vereinbarende Zahlungsmodalität wird im allgemeinen ein Kompromiss zwischen den Standpunkten sein und von der jeweiligen Branche, der Marktsituation und der Bonität des Kunden – die über AHK, Hausbank oder Auskunftei geprüft werden sollte – abhängen. Dabei steht die Hausbank hinsichtlich der günstigsten Zahlungsbedingungen beratend zur Seite.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsmodalitäten sollten im konkreten Fall zwischen dem Ex- und Importeur eindeutig ausgehandelt werden. Sie unterliegen in den meisten Fällen regelmäßig der freien Vereinbarung. Bei neuen, unbekannten Geschäftsverbindungen werden wegen der finanziellen Absicherung der Geschäfte eine dokumentäre Zahlungsabwicklung, wie Akkreditive oder Dokumenteninkasso, bei bekannten Geschäftskontakten, die nicht-dokumentäre Zahlungsabwicklung in Form von Voraus- oder Anzahlungen oder Zahlung gegen Rechnung bevorzugt.
Gegen "offene Rechnung" sollte nur an solide und kapitalkräftige Firmen und bekannte Warenhäuser geliefert werden. Zu empfehlen sind rechtzeitige Bonitätsauskünfte bei einschlägigen Geldinstituten oder ggf. bei der Korrespondenzbank des Importeurs. Auch Außenhandelskammern können evtl. entsprechende Auskünfte erteilen.
Hinweis: Ein Verzeichnis aller Außenhandelskammern erhalten Sie über uns.
Die wirtschaftlichen und politischen Risiken von Exportgeschäften sind nie ganz auszuschließen. Forderungsausfälle durch Insolvenzen ausländischer Kunden bedeuten eine ständige Bedrohung für den Ertrag und die Liquidität, insbesondere in schwierigen Konjunkturphasen. In diesen Fällen können unter bestimmten Voraussetzungen derartige Risiken durch staatliche Ausfuhrbürgschaften und Ausfuhrgarantien über die Hermes-Kreditversicherungs-AG in Hamburg abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere für Exporte in mittel- und osteuropäische sowie fernöstliche Länder. Auskunft erteilt die

Hermes-Kreditversicherungs-AG
Friedensallee 254
22763 Hamburg
Tel.: (040) 8834-0
Fax: (040) 8834-7744
http://www.eulerhermes.de/en/index.html