Handelskammer Bremen in Leichter Sprache


In Bremen und Bremerhaven gibt es 1 Handelskammer.
Kurz: HK
Sie kümmert sich um über 53 Tausend Unternehmen.
Die IHKs haben besondere Rechte und Pflichten.
Die IHKs übernehmen Aufgaben für den Staat.
Es gibt ein schweres Wort dafür: IHKs sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Ziele

Die IHKs haben Ziele:
Sie wollen Steuern und Abgaben für Unternehmen niedrig halten
Sie wollen die Verwaltung einfach halten.
So können Unternehmen gut arbeiten.
So können Unternehmen sich weiter entwickeln.

Mitglieder

Die IHKs haben viele Mitglieder.
Selbst-ständige Unternehmer müssen Mitglied sein.
Manche Berufe müssen nicht Mitglied sein.
Bauern oder Handwerker oder Künstler sind nicht Mitglied.

Regeln

Die IHK-Arbeit hat Regeln:
Fachleute von Unternehmen bilden Arbeits-Gruppen.
Die Arbeits-Gruppen unterstützen die Mitarbeiter von der IHK.
Eine besondere Arbeits-Gruppe heißt Voll-Versammlung. Auch Plenum genannt.
Die Voll-Versammlung bestimmt die Regeln.
Die Voll-Versammlung entscheidet wichtige Dinge.
Die Mitglieder wählen die Voll-Versammlung.

Geld

IHKs brauchen Geld für ihre Aufgaben.
Die Mitglieder bezahlen Geld an die IHKs.
Die IHKs verlangen Geld für manche Hilfen oder Informationen.

Aufgaben

Die IHKs bieten Beratungen an. Oft kostenlos.
Die IHKs geben auch Informationen. Oft kostenlos.
Die Beratungen sind für Unternehmen.
Es geht um Steuern und Rechte.
Es geht um Zusammenarbeit von Unternehmen.

Besondere Aufgaben

Manche Aufgaben gibt der Staat an die IHKs ab.
Beispiele:
Unterlagen
Die IHKs stellen Unterlagen aus.
Beispiel:
Ein Unternehmen möchte Waren ins Ausland verkaufen.                     
Das Unternehmen braucht dafür Unterlagen.
Die IHK schreibt die Unterlagen.
Ausbildung
Die IHKs betreuen die Berufs-Ausbildung.
Die IHKs beraten Betriebe und Auszubildende.
Sie helfen bei Fragen.
Die IHKs planen viele Tausend Prüfungen im Jahr.
Das sind Prüfungen in der Ausbildung und Prüfungen in der Weiterbildung.

Prüfer aus Unternehmen helfen dabei.
Meinung und Rat

Politiker fragen IHKs oft nach der Meinung.
Die Themen sind verschieden.
Die IHKs geben immer wieder Ratschläge.
Die IHKs setzen sich für kleine Unternehmen ein.
Die IHK setzen sich für große Unternehmen ein.
Die IHKs setzen sich für alle Unternehmen ein.
Die IHKs vertreten ihre Meinung vor der Politik.
Aber sie gehören nicht zu einer Partei.

IHKs in Deutschland und in der Welt

In Deutschland gibt es 79 IHKs.
Alle IHKs zusammen sind der Deutsche Industrie- und Handels-Kammer-Tag in Berlin. Kurz: DIHK
Die IHKs arbeiten mit Deutschen Auslands-Handels-Kammern. Kurz: AHK
Es gibt AHKs in über 70 Ländern.

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können. 
Das soll so sein für alle Menschen. 
Also zum Beispiel auch für 
  • blinde Menschen. 
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können. 
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps 
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen. 
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau 
  • Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist 
  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten. 
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite? 
    Fachleute können das prüfen. 
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite? 
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein. 
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig: 
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen. 
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig: 
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite? 
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf 
  • mit einem Kontakt-Formular
Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0421 3637 330
E-Mail: keitel@handelskammer-bremen.de
Sie können sich über diese Dinge beschweren:    
  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite. 
    Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel: 
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben. 
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59 
28199 Bremen 
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle. 
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit? 
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit 
auf der Internet-Seite oder in der App. 
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können. 
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.