Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.ihk.de/bremen-bremerhaven veröffentlichten Webauftritt der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 31.01.2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Der Webauftritt der Handelskammer Bremen wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e.V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Der Webauftritt der Handelskammer Bremen wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e.V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Für unsere Mitgliedsunternehmen sowie Netzwerkpartner aus Politik und Verwaltung sind wir Multiplikator und Informationsquelle zugleich. Sehr häufig werden wir gebeten, Nachrichten und/oder Dokumente weiterzuverbreiten. Nicht immer genügen diese Unterlagen jedoch den Anforderungen der Barrierefreiheit, und in den meisten Fällen können sie durch uns auch nicht nachbearbeitet werden. Da es uns wichtig ist, aktuelle Informationen auch so zeitnah wie möglich weiterzugeben, bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei sind. Wir sind bemüht, so oft wie möglich auf barrierefreie Versionen zu verlinken bzw. diese direkt zur Verfügung zu stellen.
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
[Bitte listen Sie jede Barriere auf. Bei gleichen Barrieren, können diese gruppiert werden.]
1. Barriere:
a. Beschreibung
[Bitte benennen Sie die Teile des Inhalts oder der Funktionen, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind. Wenn möglich, benennen Sie das zugehörige Kriterium der EN 301549 mit Bezug auf die referenzierte WCAG]
b. Maßnahmen
[Bitte beschreiben Sie, welche Maßnahmen getätigt werden, um die Barriere zu beheben.]
c. Barrierefreie Alternative
[Nur falls diese in Ausnahmefällen vorhanden sein sollte: Bitte geben Sie an, welche barrierefreie Möglichkeit es gibt, an die Informationen zu gelangen.]
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):
1. Teilbereich:
a. Beschreibung
[Führen Sie die nicht barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen auf, für die Sie die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach BremBGG § 13 (5) geltend machen.]
b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
[Wenn die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Ihnen eine Ausnahmegenehmigung wegen unverhältnismäßiger Belastung erteilt hat, verlinken Sie diese bitte, ansonsten begründen Sie bitte Ihre unverhältnismäßige Belastung.]
c. Barrierefreie Alternative
[Wenn vorhanden, hier eine barrierefreie Möglichkeit (Alternative) angeben.]
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
[Bitte listen Sie jede Barriere auf. Bei gleichen Barrieren, können diese gruppiert werden.]
1. Barriere:
a. Beschreibung
[Bitte benennen Sie die Teile des Inhalts oder der Funktionen, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind. Wenn möglich, benennen Sie das zugehörige Kriterium der EN 301549 mit Bezug auf die referenzierte WCAG]
b. Maßnahmen
[Bitte beschreiben Sie, welche Maßnahmen getätigt werden, um die Barriere zu beheben.]
c. Barrierefreie Alternative
[Nur falls diese in Ausnahmefällen vorhanden sein sollte: Bitte geben Sie an, welche barrierefreie Möglichkeit es gibt, an die Informationen zu gelangen.]
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):
1. Teilbereich:
a. Beschreibung
[Führen Sie die nicht barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen auf, für die Sie die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach BremBGG § 13 (5) geltend machen.]
b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
[Wenn die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Ihnen eine Ausnahmegenehmigung wegen unverhältnismäßiger Belastung erteilt hat, verlinken Sie diese bitte, ansonsten begründen Sie bitte Ihre unverhältnismäßige Belastung.]
c. Barrierefreie Alternative
[Wenn vorhanden, hier eine barrierefreie Möglichkeit (Alternative) angeben.]
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt bzw. überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
[Hier Kontaktangaben der Ansprechperson angeben wie Name, E-Mail oder Link zu Kontaktformular, Telefonnummer]
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt bzw. überarbeitet.
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Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
[Hier Kontaktangaben der Ansprechperson angeben wie Name, E-Mail oder Link zu Kontaktformular, Telefonnummer]
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.
Die Handelskammer Bremen ist bemüht, ihre Website www.handelskammer-bremen.de mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) so umfassend wie möglich vereinbar zu machen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31. Januar 2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung. Eine Prüfung/Zertifizierung zum tatsächlichen Grad der Barrierefreiheit ist in Planung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
service@handelskammer-bremen.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an die
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden. Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.