Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.ihk.de/bremen-bremerhaven/ veröffentlichten Webauftritt der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt der Handelskammer Bremen wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert.
Die Website der Handelskammer Bremen und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind technisch wie inhaltlich weitgehend mit den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar, aber bisher noch nicht vollständig barrierefrei. Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 Absatz 2 und 4 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 11.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
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Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
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Auf einzelnen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
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Auf einer Seite gibt es ein 'iframe' Element, dessen Beschriftung bereits vergeben ist. Sind die Elemente nicht eindeutig zuordbar, können Nutzende von Screenreadern die Elemente verwechseln. | WCAG: 4.1.2
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Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
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Auf einer Seite gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1
Hinweis zu PDF-Dokumenten:
Unsere Website enthält PDF-Dokumente, die derzeit nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Dies kann dazu führen, dass einige Benutzer, insbesondere diejenigen, die Screenreader oder andere unterstützende Technologien verwenden, Schwierigkeiten haben, auf die Inhalte zuzugreifen.
Feedback und Kontaktangaben
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit. Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Philipp Keitel
email: keitel@handelskammer-bremen.de
email: keitel@handelskammer-bremen.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden. Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.