Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven bemüht sich, ihre Internetseite www.ihk.de/bremen-bremerhaven und die entsprechenden mobilen Inhalte barrierefrei zugänglich zu gestalten. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung wurde am 16. Mai 2023 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt der Handelskammer Bremen wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert.
Die Website der Handelskammer Bremen und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind technisch wie inhaltlich weitgehend mit den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar, aber bisher noch nicht vollständig barrierefrei. Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 Absatz 2 und 4 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 31.01.2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Identifizierte Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Und wir bemühen uns, um eine stetige Verbesserung unseres Auftritts.
So finden unter anderem fortlaufende Optimierungen an vor allem älteren PDF-Dokumenten und anderen als Download verfügbaren Dokumententypen sowie Korrekturen vereinzelter Formatierungsfehler statt. Diese sind entweder selbst erstellt oder stammen von anderen Quellen, insbesondere im Bereich länderübergreifender Vorgaben oder Richtlinien (z.B. Ausbildungsordnungen, PDFs der IHK-Organisation).
Alternativtexte von Bildern, Linktexte in Textinhalten und Beschreibungen von Verlinkungen werden aussagekräftig erweitert bzw. mit Kontext versehen. Zusätzliche redaktionelle Anpassungen und Neuformatierungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.
Für unsere Mitgliedsunternehmen sowie Netzwerkpartner aus Politik und Verwaltung sind wir Multiplikator und Informationsquelle zugleich. Sehr häufig werden wir gebeten, Nachrichten und/oder Dokumente weiterzuverbreiten. Nicht immer genügen diese Unterlagen jedoch den Anforderungen der Barrierefreiheit, und in den meisten Fällen können sie durch uns auch nicht nachbearbeitet werden. Da es uns wichtig ist, aktuelle Informationen auch so zeitnah wie möglich weiterzugeben, bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei sind. Wir sind bemüht, so oft wie möglich auf barrierefreie Versionen zu verlinken bzw. diese direkt zur Verfügung zu stellen.

Feedback und Kontaktangaben

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit. Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Philipp Keitel
email: keitel@handelskammer-bremen.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden. Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.