EORI-Nummer: Registrierung beim Zoll

Wirtschaftsbeteiligte, die im- und exportieren wollen, benötigen eine sogenannte EORI-Nummer. Die Beantragung, die Änderung sowie die Beendigung einer EORI-Nummer oder Niederlassungsnummer kann elektronisch mittels des Internetbeteiligtenantrages (IBA) beim IWM Zoll veranlasst werden.

Was ist EORI?

EORI (Economic Operators Registration and Identification System) ist ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber der Zollverwaltung. Diese erfolgt mithilfe einer individuell zugeteilten EORI-Nummer, die EU-weit gültig ist. Diese Nummer ist Voraussetzung für die Zollabfertigung in der Europäischen Gemeinschaft. Sie setzt sich zusammen aus dem Länderkürzel DE und einer Ziffernfolge.

Wer benöigt eine EORI-Nummer?

Jedes Unternehmen, das Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmeldet, benötigt eine EORI-Nummer. Auch für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen beim BAFA ist eine EORI erforderlich. Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Export- oder Importvorgang. Unternehmen, die noch keine EORI-Nummer haben, können den Antrag auf Registrierung und Erteilung bislang während der Abwicklung ihres ersten Vorgangs stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Anmeldung über einen Dienstleister erfolgt. Sowohl ATLAS Ausfuhr als auch die Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus) funktionieren nur mit gültige EORI-Nummer.
Es erhalten nur rechtsfähige Einheiten, also natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenvereinigungen eine EORI-Nummer. Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten) werden in Deutschland über die EORI-Nummer ihres Hauptsitzes und eine sogenannte Niederlassungsnummer identifiziert.

Wie sieht die EORI-Nummer aus?

In allen Staaten der Europäischen Union wird das jeweilige Länderkürzel vorangestellt, in Deutschland also DE. Danach folgt eine 15-stellige Nummernkombination, also beispielsweise DE000000001234567.

Wann ist die EORI-Nummer anzugeben?

Die EORI-Nummer ist bei Ausfuhr- und Einfuhrmeldungen anzugeben (Ausführer beim Export; Empfänger beim Import). Dies gilt auch bei Anträgen auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung beim BAFA.

Wo erhält man eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer kann online über das “Bürger- und Geschäftskundenportal” der deutschen Zollverwaltung oder alternativ per Antragsformular 0870 beantragt werden. Informationen dazu finden Sie auf Webseite der deutschen Zollverwaltung.
Bei Änderungen (Firmierung, Adresse, Rechtsform o.ä.) müssen Sie die Stammdaten aktualisieren.
Nach Registrierung werden die neue EORI-Nummer und die Stammdaten der Wirtschaftsbeteiligten in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt. Dies kann nur nach schriftlicher Einwilligung der Nummerninhaber erfolgen.

Wie kann überprüft werden, ob die EORI-Nummer gültig ist?

Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie registriert sind, können dies über die Zollverwaltung klären. Alternativ kann die Abfrage direkt über die Datenbank der EU erfolgen.

Wo sind weitere Details, auch über die Nutzung ausländischer EORI-Nummern abrufbar?

  • Einzelheiten zur Einführung der EORI-Nummer sind in der EG-Verordnung 312/2009 vom 16. April 2009 veröffentlicht.
  • Ausführliche Informationen hat die EU-Kommission in den EORI-Leitlinien veröffentlicht. (siehe “Weitere Informationen”)
  • Die Zollverwaltung informiert im Internet ebenfalls über die EORI-Kennnummer (Fragen und Antworten zu EORI).