Bundeskabinett verabschiedet Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz
Das Bundeskabinett hat das sogenannte Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz soll Gas zur Stromerzeugung eingespart werden, indem Kohlekraftwerke reaktiviert werden können oder die Gasverstromung pönalisiert werden kann. Gegenüber der konsultierten Fassung gab es keine signifikanten Änderungen.
Der DIHK hatte in seiner Stellungnahme vor allem kritisiert, dass die industrielle Gas-KWK uneingeschränkt von den Regelungen betroffen ist und damit ein Reißen von Lieferketten nicht ausgeschlossen werden kann, was die Bundesregierung ja vermeiden möchte. Auch die Pönalisierung von Gaskraftwerken wirkt bei einer Gasmangellage allein preistreibend, da die Gaskraftwerke nur zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Erzeugungskapazitäten nicht ausreichen, die Nachfrage zu decken. Der DIHK wird sich im parlamentarischen Verfahren weiter einbringen.
Es ist davon auszugehen, dass das parlamentarische Verfahren noch vor der Sommerpause beendet wird und das Gesetz dann in Kraft tritt. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Sie finden die Kabinettsfassung hier.
Datum: 10.06.2022
Quelle: DIHK