Änderung der Elektrotechnischen-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung

In Folge der regulatorischen Anpassungen aus dem Solarpaket I hat das Bundeswirtschaftsministerium die Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) vorgelegt, welche 2024 in Kraft treten soll.
Die Verordnung muss vor ihrer Umsetzung noch von der EU-Kommission bis zum 23.11.2023 notifiziert werden. Sie bringt verschiedene bürokratische Erleichterungen für Betreiber von PV-Anlagen mit sich und sieht die Einführung eines neuen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate für Hersteller vor, das im Jahr 2024 zur Verfügung stehen soll. Die Änderungen der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) können Sie im anbei finden.
Änderung der Anlagenzertifizierungspflicht
Die vorliegende Verordnung etabliert eine rechtssichere Möglichkeit für das Absehen von der aufwändigen Anlagenzertifizierung für netzanschlussbegehrende Betreiber von Erzeugungsanlagen bis 500 Kilowatt installierte Gesamtleistung. Dazu wird vorgesehen, dass Betreiber von Erzeugungsanlagen, die hinter einem Verknüpfungspunkt mit dem Netz der allgemeinen Versorgung eine maximale installierte Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt und eine maximale Einspeiseleistung von 270 Kilowatt aufweisen, von der Anlagenzertifizierungspflicht ausgenommen sind. Die Spannungsebene, an die die Anlage mittelbar angeschlossen wird, spielt dabei keine Rolle.
Schaffung eines Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate
Mit der Schaffung eines Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate soll der Netzbetreiber zukünftig über eine Registrierungsnummer auf alle notwendigen Informationen zugreifen können und muss die Daten nicht mehr selbst recherchieren. Er kann sich auch gleichzeitig über den Gültigkeitsstatus des jeweiligen Zertifikates informieren. Dabei darf er im Netzanschlussverfahren auf die Richtigkeit der Zertifikate und den ausgewiesenen Status vertrauen und braucht keine eigenen Prüfungen diesbezüglich mehr vorzunehmen. Mit dem neuen Register soll sichergestellt werden, dass alle in Deutschland gültigen Zertifikate (und somit auch alle anzuschließenden Einheiten und Komponenten) an einer zentralen Stelle geführt werden. Hierdurch soll eine transparente und für alle Marktteilnehmer verbindliche Grundlage für das Betriebserlaubnisverfahren gelegt werden. Das Register soll im 1. Quartal 2024 an den Start gehen. Wer es betreiben wird, ist derzeit offen.
Quelle: DIHK
Stand: 25.09.2023