Europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) im Amtsblatt veröffentlicht

Die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie, erhöht die Ambitionen der EU im Bereich der Energieeffizienz erheblich.
Mit der Richtlinie wird der Grundsatz "Energieeffizienz zuerst" als Grundprinzip der EU-Energiepolitik festgelegt und erhält damit zum ersten Mal Rechtskraft. In der Praxis bedeutet dies, dass die EU-Länder die Energieeffizienz bei allen relevanten politischen und wichtigen Investitionsentscheidungen im Energie- und Nicht-Energiebereich berücksichtigen müssen.
Die Überarbeitung der Richtlinie im Jahr 2023 folgt auf einen Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie zur Energieeffizienz, den die Kommission im Juli 2021 als Teil des EU-Pakets für den Grünen Deal vorgelegt hat. Der Vorschlag von 2021 wurde im Rahmen des REPowerEU-Plans, den die Kommission im Mai 2022 vorstellte, weiterentwickelt, um die Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe aus Russland zu verringern.
Energieverbrauchsziele und Einsparverpflichtung
In der überarbeiteten Richtlinie von 2023 wird das EU-Energieeffizienzziel angehoben, so dass die EU-Länder verpflichtet sind, bis 2030 gemeinsam eine zusätzliche Senkung des Energieverbrauchs um 11,7 % im Vergleich zu den Prognosen des Referenzszenarios von 2020 zu gewährleisten. Infolgedessen sollte der Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2030 992,5 Millionen Tonnen Öläquivalent (Mtoe) für Primärenergie und 763 Mtoe für Endenergie nicht überschreiten.
Nach den aktualisierten Vorschriften haben sich die EU-Länder bereit erklärt, zur Erreichung des EU-Ziels beizutragen, indem sie anhand einer Kombination objektiver Kriterien, die die nationalen Gegebenheiten widerspiegeln (Energieintensität, Pro-Kopf-BIP, Energieeinsparpotenzial und Verringerung des festen Energieverbrauchs), indikative nationale Beiträge festlegen. Die Richtlinie enthält auch einen verbesserten "Lückenfüller"-Mechanismus, der ausgelöst wird, wenn Länder bei der Erbringung ihrer nationalen Beiträge in Verzug geraten.
Jährliche Energieeinsparung in den EU-Ländern
Mit der überarbeiteten Richtlinie wird die jährliche Energieeinsparverpflichtung (Artikel 8) bis 2028 mehr als verdoppelt. Dies ist eines der wichtigsten politischen Instrumente der Richtlinie, um das Planziel zu erreichen und Energieeinsparungen in Endverbrauchssektoren wie Gebäuden, Industrie und Verkehr zu fördern.
Die EU-Länder müssen während des gesamten Verpflichtungszeitraums (von 2021 bis 2030) kumulative Endenergieeinsparungen erzielen, was neuen jährlichen Einsparungen von mindestens 0,8 % des Endenergieverbrauchs im Zeitraum 2021-2023, mindestens 1,3 % im Zeitraum 2024-2025, 1,5 % im Zeitraum 2026-2027 und 1,9 % im Zeitraum 2028-2030 entspricht.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission: Energy efficiency directive (europa.eu)
Quelle: EU-Kommission
Stand: 25.09.2023