Einigung der Bundesregierung zur Kraftwerksstrategie

Neben dem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze erfordert die Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit unseres Stromsystems moderne, hochflexible und klimafreundliche Kraftwerke.
Daher haben Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner die wesentlichen Elemente einer Kraftwerksstrategie sowie Festlegungen zu weiteren Vorhaben vereinbart.
Der Bundeskanzler, der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und der Bundesfinanzminister haben beschlossen, neue H2-ready Gaskraftwerke mit einer Kapazität von bis zu 10 GW zu errichten. Diese sollen zwischen 2035 und 2040 vollständig auf Wasserstoff umgestellt werden. Die Standorte werden an systemdienlichen Orten sein und die Förderungen kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds.
In einem zweiten Schritt, der bisher noch kaum konkretisiert wurde, sollen ab dem Jahr 2028 Kapazitätsmechanismen zusätzliche Leistungen sicherstellen. Dabei sollen durch Technologieoffenheit und marktwirtschaftliche Anreize nicht nur wasserstofffähige Kraftwerke, sondern auch beispielsweise Langzeitspeicher adressiert werden.
Beide Schritte der Kraftwerksstrategie stehen unter dem Vorbehalt einer Notifizierung durch die EU-Kommission. Während die Ausschreibung neuer Gaskraftwerke bereits schwierig sein dürfte, ist davon auszugehen, dass die Etablierung von Kapazitätsmechanismen ein noch größerer beihilferechtlicher Kraftakt werden könnte.
Die Äußerung der IHK-Organisation zur Pressemitteilung der Bundesregierung über eine Kraftwerksstrategie finden Sie auf der DIHK-Webseite: Kraftwerksstrategie: Versorgungssicherheit nicht verhandelbar

Politische Einigung

Die Bundesregierung hat die wesentlichen Elemente einer Kraftwerksstrategie verschriftlicht. 
Sie legt die Grundlage für Investitionen in moderne, hochflexible und umweltfreundliche Kraftwerke, die zukünftig Wasserstoff nutzen können.
Die schriftliche Vereinbarung finden Sie unter "Weitere Informationen". 
 
Quelle: DIHK, BMWK
Stand: 26.02.2024