Russische Gegensanktionen beschlossen

Als Reaktion auf die EU-Sanktionen hatte die russische Regierung am 9. März 2022 ihrerseits Ausfuhrverbote für diverse Waren aus Russland bekanntgegeben. Dieses Ausfuhrverbot gilt zunächst bis zum 31.12.2022.
Mit einem Ergänzungserlass vom 17. März 2022 wurden nun Ausnahmen zu diesem Exportverbot bestimmt. Danach findet das Ausfuhrverbot keine Anwendung
für Waren, die aus der Russischen Föderation ausgeführt und zuvor mit dem Carnet ATA in die Russische Föderation eingeführt wurden;
für Ausrüstungsgegenstände, die von Vertretern russischer Massenmedien, Vertretern russischer Sportmannschaften und russischen Teilnehmern an Außenhandelsaktivitäten zur Organisation von Ausstellungen und Messen im Ausland in das Zollverfahren der vorübergehenden Ausfuhr überführt werden, einschließlich der Verwendung des Carnets ATA.
Eine unverbindliche Übersetzung des Ergänzungserlasses Nr. 390, die von der AHK Russland angefertigt wurde, finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB).
Stand: 28.03.2022