Keine Carnets ATA für Russland und Belarus

Auf Grund der EU-Finanzsanktionen können bei Carnet-Ausfällen keine Bürgschaftszahlungen nach Russland und Belarus erfolgen. Daher können bis auf Wiederruf keine Carnets für Russland und Belarus ausgestellt werden.
Der DIHK ist der Zollbürge im Rahmen der internationalen Haftungskette für das Carnet ATA und hat dieses Haftungsrisiko durch Euler Hermes rückverbürgen lassen. Die EU-Sanktionen umfassen u.a. ein Bereitstellungsverbot von diversen Finanzprodukten einschließlich Bürgschaften. Dies schließt Bürgschaften des DIHK bzw. von Euler Hermes im Rahmen des Carnet-Verfahrens mit ein. Hinzu kommen EU-Sanktionen, die die konkrete Zahlungsabwicklung bzw. die Nutzung von SWIFT zur Übermittlung von Finanzdaten mit diversen Banken verbieten, weshalb Euler Hermes für Russland und Belarus kein Versicherungsschutz mehr für Carnets gewährt.
Hinweise:
  • Das Verbot gilt auch für die Ausstellung von Anschluss-Carnets, da eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ebenfalls nicht möglich ist.
  • Ersatz-Carnets für verlorengegangene Carnets, die vor In-Kraft-Treten der jüngsten EU-Sanktionen ausgestellt wurden, können dagegen weiterhin ausgegeben werden.
Für die Ukraine sind Carnets zwar grundsätzlich weiter möglich. Allerdings besteht aktuell ein sehr hohes Risiko, dass Carnet-Waren in der Ukraine teilweise oder ganz zerstört werden bzw. dass die Waren nicht mehr zurück transportiert werden können. Daher raten wir vorerst davon ab, Carnets für die Ukraine zu beantragen.
Stand: 07.03.2022