Russlandgeschäfte in Krisenzeiten absichern

Sind Sie mit Ihrem Unternehmen in Russland aktiv? An dieser Stelle haben wir Ihnen erste Empfehlungen zusammengestellt. 
Die Europäische Union plant weitreichende Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht aktuelle Informationen zu diesen Finanz- und Wirtschaftssanktionen hier: Sanktionen im Überblick.

Musterklausel verwenden

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) empfiehlt die Verwendung einer Musterklausel in Verträgen. Diese Musterklausel sichert Ihr Unternehmen für den Fall eventuell auftretender Genehmigungserfordernisse ab.
Bitte beachten Sie: Die Musterklausel ist nur eine rechtlich unverbindliche Version, die eine eigenverantwortliche Einzelfallprüfung nicht ersetzt.
Mit der Musterklausel machen Sie deutlich, dass Sie sich über das Bestehen (eventueller) Genehmigungserfordernisse im Klaren sind und eine rechtliche Bindung nur eingehen wollen, wenn die konkret erforderliche Genehmigung erteilt wird.
Musterklausel:

(Deutsch)
Es wird vereinbart, dass das rechtsverbindliche Zustandekommen dieses Vertrages unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Deutschland, die erforderliche(n) Genehmigung(en) für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe und/oder die Ausfuhr der unter ... bezeichneten Güter/Technologien zur Verwendung in Russland alternativ an ... (Russische Person/Organisation/Einrichtung) erteilt.

(Englisch)
It is hereby expressively stated that the legally binding conclusion of this contract is subject to the condition precedent that a prior authorization for the sale, supply,
transfer, and/or export of the goods/technology listed in section ... for use in Russia alternatively to ... (Russian person, entity or body) is granted by the Office of Economic
Affairs and Export Control (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Germany.

Sanktionslistenprüfung

Bitte denken Sie an die Prüfung der Finanz-Sanktionsliste – und an die Dokumentation dieser Prüfung. 
Die Liste der EU Resolution 881/2002 zur Prüfung verdächtiger Personen und Gruppen ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu beachten. Demnach darf kein Wirtschaftsbeteiligter Geld für Waren, Dienstleistungen, Gehälter etc. an Personen/Unternehmen auszahlen, die auf den Sanktionslisten geführt werden. Ebenso dürfen keine Produkte sowie wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden, anhand derer wiederum finanzielle Mittel freigesetzt werden könnten. Immobilien sind weder von auf den Sanktionslisten geführten Personen zu kaufen, zu verkaufen noch an sanktionierte Personen gewerblich zu vermieten.
Unter Beachtung der EU-Resolution 881/2002 können verdächtige Personen oder Organisationen schnell und einfach überprüft werden. (Quelle: Justizportal des Bundes und der Länder)